Regeln 28; C2.1
Q1: Darf ein Boot, wenn es mit der Strafausführung bis zum Zieldurchgang wartet, dies durch Runden der Zielbahnmarke machen? A1: Ja. Obwohl es durch die Ziellinie segelt, geht es nicht durchs Ziel, da es die Strafe noch nicht ausgeführt hat (Siehe Definition Zieldurchgang in C2.1). Seine Strafe besteht in einer Wende und anschließendem Abfallen auf einen Vor-Wind-Kurs in Übereinstimmung mit C7.2(a)(2) . Siehe auch C7.2(d). |
![]() |
Q2: Fährt es in Übereinstimmung mit Regel 28 - Absegeln der Bahn?
A2: Ja. Regel 28 fordert, daß eine Schnur, die ihr Kielwasser darstellt, auf der richtigen Seite jeder Bahnmarke liegt, was hier zutrifft. Die Regel verbietet es einem Boot nicht eine Zielbahnmarke (oder irgend eine andere Bahnmarke) so zu runden, daß das Kielwasser diese Bahnmarke zweimal an der richtigen Seite passiert.