Regeln 14; 60.3(b); 62.1(b); C6.1(b); C8.3(a); C8.4
Q: Beim Segeln unter Spinnaker gibt es eine Berührung zwischen Gelb und Blau und Blau bekommt dabei ein kleines Loch im Spinnaker. Gelb ist schuld und wird bestraft. Bei einem späteren Vorwindgang reißt das Loch in Blaus Spinnaker weiter auf und der Spinnaker zieht nicht mehr und Gelb kann an Blau vorbeifahren. Welche Aktionen sind angebracht?
A:
(a) Die Umpires können Gelb eine weitere Strafe auferlegen mit der Begründung,
daß Gelb trotz Auferlegung einer Strafe durch den Regelverstoß einen
Vorteil erlangt hat. Auch wenn zwischen der Durchführung der Strafe und
dem Erhalt der Vorteils eine Zeit verstrichen ist, können die Umpires nach
Regel C8.3(b) vorgehen, wenn sie überzeugt sind, daß das weitere
Aufreißen des Spinnakers ein Ergebnis der ersten Regelverletzung ist.
(b) Die Umpires können eine Protestverhandlung gemäß Regel C8.4 nach der Wettfahrt einberufen um zu überprüfen, ob Regel 14 verletzt wurde.
(c) In Übereinstimmung mit Regel C6.1(b) kann Blau einen Rot-Flaggen-Protest unter Regel 14 beantragen, da es durch eine Berührung Schaden erlitten hat. Das Schiedsgericht muss beachten, ob die Flagge bei erster zumutbarer Gelegenheit nach dem Aufreißen des Spinnakers gesetzt wurde.
(d) Blau kann nach Regel 62.1(b) Wiedergutmachung verlangen oder der Antrag kann nach Regel 60.3(b) durchs Schiedsgericht erfolgen.