CALL MR 16          

Regeln C7

Q1: Regel C7.3(c) verlangt von einem bestraften Boot, seine Strafe sobald wie vernünftigerweise möglich auszuführen. Regel C7.3(d) verlangt von einem Boot mit einer Rot-Flaggen-Strafe, die Strafe sobald wie vernünftigerweise möglich auszuführen. Wie muss es in Übereinstimmung mit dieser Forderung handeln, wenn die Nähe eines anderen Bootes oder eines Hindernisses oder beides es daran hindert zu luven oder abzufallen um seine Strafwende oder Strafhalse zu beginnen.

A1: Es darf mit dem Abfallen warten (oder mit dem Luven, wenn es sich um eine Wende als Strafe handelt) bis es unwahrscheinlich ist, dass es zu einer Berührung mit dem anderen Boot oder dem Hindernis kommt. Wenn aber das Hindernis ein andauerndes Hindernis ist oder wenn das andere Boot es hindert und durch Segeln eines parallelen Kurses weiterhin hindert, muss es wenden (oder halsen) um frei zu kommen oder es muss die Fahrt vermindern, bis das andere Boot nicht länger Hindernis ist. Sollte das andere Boot daraufhin wenden, um es am Ausführen der Strafe zu hindern, muss es wieder wenden, um erneut zu versuchen, sich freizusegeln.

Q2: Ein Boot mit einer Strafe wird erneut bestraft. Ein Teil der Strafe würde im Zweilängenbereich der Bahnmarke erfolgen, wenn es die Strafe sofort ausführt. Was muss es vor Ausführung der Strafe tun?

A2: Es soll den Kurs segeln, den es segeln würde, wenn es die zweite Strafe nicht bekommen hätte, bis es die Strafe ausführen kann, ohne in den Zweilängenbereich zu kommen. Es muss dann die Strafe ausführen.

Q3: Ein Boot mit einer Strafe wird erneut bestraft, während der Spinnaker oben ist. Was muss es tun?

A3: Ein Boot muss die Strafe sobald wie möglich ausführen auch wenn der Spinnaker gesetzt ist. Es muss den Spinnaker niederholen, bis der Kopf unter dem Lümmelbeschlag ist und unverzüglich die Strafe ausführen.