CALL MR 21          

Regeln Def. Überlappen, Freihalten

Q1: Ist eine nicht zur Mannschaft gehörende Person zusätzlich an Bord, wie ein "Beobachter" (Assistent der Umpire) oder ein Kameramann, sollte dann diese Person oder ihre Ausrüstung als Teil des Boots "Rumpf oder Ausrüstung in normaler Lage" bezüglich der Definition für Überlappung und Berührung zwischen zwei Booten betrachtet werden?

A1: Nein, eine solche Person ist nicht Teil der Bootes.

Q2: Kameras und/oder ihre befestigte Konsole, die durch oder auf Anweisung des Wettfahrtausschusses angebracht wurden, können über das Heck des Bootes hinausragen. Sollen die Kamera oder ihre Konsole als Teil der "Bootsausrüstung in normaler Lage" bezüglich der Definition für Überlappung und Berührung zwischen zwei Booten betrachtet werden?

A2: Ja, wenn sie am Boot befestigt sind, werden Kameras oder deren Konsole Teil der Ausrüstung des Bootes. Ein anderes Beispiel sind Antennen für Funkübertragung.

Q3: Von Booten gesetzte Flaggen ragen oft hinter oder leewärts des Boots über das Boot hinaus. Sollen sie als Teil der "Bootsausrüstung in normaler Lage" bezüglich der Definition für Überlappung und Berührung zwischen zwei Booten betrachtet werden?

A3: Nein, Flaggen gelten bei, Matchrace nicht als Teil der Bootsausrüctung, ein Flaggenstock schon.