Regeln C7.2(a)(1); C7.2(a)(2)
Q: Die erforderlichen Strafen sind verschieden, wenn das Boot auf eine Luvbahnmarke zusegelt oder wenn es auf eine Leebahnmarke zusegelt. Weil es über die Bahnmarke hinausgesegelt ist oder weil der Wind seine Richtung geändert hat kann ein Boot vor dem Wind auf eine Bahnmarke zusegeln, die Luvbahnmarke hätte sein sollen oder Amwind auf eine Bahnmarke, die Leebahnmarke hätte sein sollen. Welche Strafen sind dann erforderlich?
A: Es ist davon auszugehen, dass ein Boot auf eine Luvbahnmarke bzw. auf eine Leebahnmarke zusegelt, wenn die Bahnmarke in den Segelanweisungen als Luvbahnmarke bzw. Leebahnmarke beschrieben ist. Die Beschreibung kann durch Worte ausgedrückt sein oder durch eine Skizze gezeigt werden, in der die Windrichtung enthalten ist oder auch durch die Bezeichnung "Luvmarke", "Leemarke". Im üblichen Matchrace-Kurs mit zwei Kreuz- und zwei Vor-Wind-Schenkeln wird angenommen, dass das Boot den ersten und dritten Schenkel auf eine Luvbahnmarke zusegelt und den zweiten Schenkel auf eine Leebahnmarke unabhängig vom Kurs des Bootes oder der Windrichtung. Da ein Boot über eine Bahnmarke hinaus gesegelt sein kann, oder weil der Wind eine neue Richtung hat, kann es vorkommen, dass ein Boot am Wind segelt, während es auf einem Schenkel der Bahn ist, die zu einer Leebahnmarke führt oder vor dem Wind segelt während es auf eine Luvbahnmarke zusegelt.