CALL MR 33          

Regeln C7; C8.3

Q1: Gelb wurde vor ihrem Start bestraft. Später starten beide mit Wind von Backbord, wobei Gelb etwas in Lee etwa vier Bootslängen voraus von Blau ist. Gelb fällt ab, halst und luvt auf einen Am-Wind-Kurs. Kurz darauf muß Blau wegen Regel 10 Gelb ausweichen.
Hat Gelb einen Vorteil gegenüber dem anderen Boot im Sinne von Regel C8.3 erhalten?

A1: Nein, Regel C8.3 bezieht sich auf Situationen, bei denen der Vorteil durch den Regelverstoß größer ist als der Nachteil durch das Ausführen der Strafe. Hier ist der Vorteil, den das bestrafte Boot nach Ausführung der Strafe erhält, weil es Wind von Steuerbord bekommt in keinem Verhältnis zu dem Vorteil, wie er in Regel C8.3 gemeint ist.

Q2: Auf einer Kreuzstrecke liegen zwei Boote dicht beisammen und eines wird bestraft. Nach der Halse segelt es mit Wind von der anderen Seite weg und erhält sofort einen Vorteil auf Grund einer Winddrehung. Hat es auf Grund der Bestrafung einen Vorteil erhalten?

A2: Nein, siehe Antwort 1.