Regeln 49
Q1: Ein Mannschaftsmitglied von Gelb hält sich an der leeseitigen Fockschoot und ein anderes an der Großschoot fest während es ausreitet. Verletzt Gelb Regel 49?
A1: Nein. Eine im Betrieb befindliche Schot gilt nicht als Vorrichtung um die Körperposition außenbords zu halten.
Q 2: Verletzt Gelb (Ein Boot ohne Seereling) Regel 49.1, wenn
die Mannschaft eine der folgenden Dinge benutzt um ihre Körper weiter nach
außenbords zu strecken?
Die luvseitige nicht arbeitende Vorschoot, den Barberholer, die Baumniederholerleine,
die Großschottravellerleine, die Backstagkontrollleine, die Wanten oder
andere Teile des stehenden Guts.
A 2: Regel 49.1 verbietet Teilnehmern nicht, arbeitende Schoten oder Trimmleine zu benutzen um ihren Körper außenbords zu bringen. Außer wenn es die Segelanweisengen der Veranstaltung (Regeln zum Bedienen des Bootes) ausdrücklich verbieten ist es den Teilnehmern erlaubt, Wanten und Handläufe zum raus hängen der Körper zu verwenden. Die Benutzung von lockeren (nicht arbeitenden) Schoten und Trimmleinen zum Hängen vertößt gegen Regel 49.1.
Q3: Der Steuermann von Gelb hält einen Fuß unter der Travellerbrücke. Verletzt Gelb Regel 49?
A3: Nein. Eine Travellerbrücket gilt nicht als Vorrichtung um die Körperposition außenbords zu halten. Das Benutzen der Travellerbrücke (oder anderen festen Zubehörs des Boots) zum Ausreiten, sofern es nicht zur Verbesserung des Hängens verändert wurde, ist erlaubt.