CALL UMP 30          

Regel 15; 17.1; 18.2;

Q 1
Gelb erreicht den Zweilängenbereich klar voraus von Blau. Beide Boote wenden und fahren fort die Bahnmarke zu runden. Blau wird innen überlappendes Boot von Gelb. Beide Boote zeigen Y-Flagge. Wie sollte die Entscheidung lauten?

A 1
Als Gelb den Zweilängenbereich ereicht gilt Regel 18.2(c) solange bis Gelb durch den Wind geht. Ab dem Moment, wo Blau innen überlappt, gilt Regel 18.2(a).
Wurde die Überlappung durch Blaus Abfallen hergestellt, dann muss Blau anfangs wegen Regel 15 Gelb den Raum zum Freihalten geben. Wenn Gelb sich nicht freihalten kann, ist Blau zu bestrafen.
Wurde die Überlappung durch Gelbs Abfallen hergestellt, dann Erhält Blau Wegerecht zumindest zum Teil durch eine Handlung von Gelb und der zweite Teil von Regel 15 gilt und Blau muss Gelb nicht den Raum zum Freihalten geben.
Die Überlappung wurde von klar achteraus hergestellt und Blau muss Regel 17.1 beachten.

Q 2
Gelb und Blau überlappen beim Eintritt in den Zweilängenbereich. Beide Boote wenden und fahren fort die Bahnmarke zu runden. Blau wird innen überlappendes boot zu Gelb. Gelbs Baum berührt Blaus Rumpf. Beide Boote zeigen Y-Flagge. Wie sollte die Entscheidung lauten?

A 2
Die Boote überlappen beim Eintritt in den Zweilängenbereich und deshalb gilt Regel 18.2(a) und (b). Blau muss Raum geben und auch wenn die Überlappung (Bei Position 4) gelöst ist, muss sie weiterhin Raum geben. Nachdem eines der Boote durch den Windgegangen ist gilt Regel 13 und nicht mehr Regel 18 bis die Boote wieder den Wind von der selben Seite haben. Wenn sich dann Blau entscheidet eine Innenüberlappung herzustellen hat sie kein Recht auf Raum und muss sich wegen Regel 18.2(b) freihalten. Blau ist also zu bestrafen.