CASE 04
Regel 49 Position der Besatzung
Regel 50.3 (a) Verwendung von Auslegern
Ein Mannschaftsmitglied darf eine Schot außenbords halten.
Frage:
Ist es für ein Mannschaftsmitglied zulässig, die Schot von Vorsegel oder Spinnaker außenbords zu halten?
Antwort:
Regel 50.3(a) verbietet den Gebrauch von Auslegern und definiert sie als einen Beschlag oder sonstige Einrichtung. Ein Mannschaftsmitglied ist weder ein Beschlag noch eine sonstige Vorrichtung. Es ist deshalb für ein Mannschaftsmitglied erlaubt, eine Schot außenbords zu halten sofern er dabei Regel 49 beachtet.
RYA 1962/41