CASE 06  

Regel 16 Kurs ändern

Wendet ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot nachdem ein Boot mit Wind von Backbord abgefallen ist, um hinter ihm zu passieren, begeht es nicht unbedingt einen Regelverstoß.

Zusammenfassung des Falles
P fiel in Position 2 ab, um hinter S zu passieren. Einen Moment später entschloss sich S zu wenden. Nachdem es ein oder zwei Bootslängen frei gesegelt war, nahm P seinen Am-Wind-Kurs wieder auf, wobei es etwa eine Bootslänge an Höhe verloren hatte. Es passierte dabei S etwa eine Bootslänge in Luv. Das Anluven von P auf den Am-Wind-Kurs nach der Wende von S erfolgte nicht notwendigerweise deshalb, um S auszuweichen. P protestierte gegen S nach Regel 16 und behauptete, dass, nachdem P abgefallen war, um sich freizuhalten, S durch die Wende P am Freihalten hinderte. Das Schiedsgericht disqualifizierte S wegen Verstoßes gegen Regel 16. S ging in die Berufung.

Entscheidung:
Der Berufung wird stattgegeben. S musste Regel 16 beachten, während es vom Am-Wind-Kurs bis in den Wind luvte. Während dieses Luvens hatte P Raum um sich freizuhalten und S verletzte nicht Regel 16.1. S verletzte auch nicht Regel 16.2, da P seinen Kurs etwa eine ganze Rumpflänge fortsetzen konnte, was zeigt, dass das Luven von S nicht sofort ein Ausweichmanöver von P erforderte. Nachdem S durch den Wind gegangen war bekam P Wegerecht nach Regel 13 und die Regeln 16.1 und 16.2 galten nicht mehr. S hielt sich jedoch von P frei, wie dies nach Regel 13 gefordert wird.

USSA 1963/93