CASE 08  

Regel 42.1 Vortrieb:Grundregel

Regel 42.2(d) Vortrieb:Verbotene Handlungen

Ein Boot, das mit guter Geschwindigkeit Raumwind segelt, verletzt nicht Regel 42, wenn der Steuermann die Wellen eines vorbeifahrenden Schiffes erwartet und nutzt und bei jeder Welle auf diese abgestimmte Ruderbewegungen durchführt. Dies ist nicht Wriggen, sondern Ausnutzen der natürlichen Auswirkung der Wellen auf den Rumpf.

Zusammenfassung des Falles

Zwei Jollen A und B segeln raumschots bei 8 Knoten Wind nahezu Rumpfgeschwindigkeit. Ein großes Motorboot überholte sie parallel in Lee und erzeugte einige große Wellen. Immer wenn eine Welle von hinten kam, bewegte der Steuermann von A seine Pinne über die Mitschiffslinie hinaus und bewirkte eine Reihe von Kursänderungen, die rhythmisch auf den Durchgang der Welle unter seinem Boot abgestimmt waren. Dies geschah nur, wenn die durch das Motorboot erzeugten Wellen das Boot trafen. B protestierte gegen A wegen Verletzung von Regel 42.2(d)-Wriggen. Das Schiedsgericht disqualifizierte A. A ging in die Berufung.

Entscheidung:

Die Wellenbewegung auszunutzen steht nicht im Widerspruch zu Regel 42.1. Um dies zu tun, kann der Steuermann seine Pinne bewegen, wie er dies für richtig hält. Der Berufung wird stattgegeben.

USSA 1962/91