Regel 10 Wind von entgegengesetzter Seite Regel 18.1 (b) Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel
Hat sich ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot entschlossen, an einer
Luvbahnmarke vorbeizusegeln, so muss das mit Wind von Backbord segelnde Boot
sich freihalten. Hier gibt es keine Regel, die ein Boot zwingt, seinen richtigen
Kurs zu segeln.
Frage: Zwei am Wind segelnde Boote auf entgegengesetztem Bug, treffen sich
an einer steuerbord zu rundenden Bahnmarke. S hat ausreichend Raum um
bei den vorherrschenden Wind- und Strombedingungen zu wenden und die Bahnmarke
zu runden. S hält aber den Kurs bei, damit P um sich freizuhalten,
wenden muss. Kann P Regel 10 missachten, wenn es meint, dass S tiefer
fährt als seinen richtigen Kurs und ausreichend Raum zum Runden der
Bahnmarke hat?
Antwort: Nein, Regel 10 gilt. Regel 18.1(b) legt fest, dass Regel 18 auf die
beiden Boote nicht zutrifft. Deshalb muss P sich freihalten, wenn S seinen
Kurs beibehält. Obwohl es unter bestimmten Umständen einem Boot
untersagt ist, höher oder tiefer als seinen richtigen Kurs zu segeln,
gibt es für diesen Fall keine Regel, die von einem Boot das Segeln
des richtigen Kurses verlangt.