CASE 12
Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 18.1 Passieren von Bahnmarken und Hindernissen,
Geltungsbereich der Regel
Regel 18.2(a)Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Freihalten
Definition Überlappung
Bei der Herstellung eines Anspruchs auf Raum an einer Bahnmarke ist es unerheblich, dass die Boote völlig verschiedene Kurse fahren, sofern eine Überlappung im Sinne der Definition zu diesem Zeitpunkt besteht.
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Zusammenfassung des Falles OL und IW näherten sich einer Bahnmarke, die Steuerbord zu lassen war. Der Wind war schwach und es waren 2 Knoten Strom aus derselben Richtung wie der Wind. IW, das einen Luvbogen zur Marke gesegelt war, um die Stromversetzung zu nutzen, näherte sich auf einem Raumkurs mit dem Strom der Bahnmarke. OL segelte weiter in Lee am Wind gegen den Strom und war in Position 1 etwa zwei Bootslängen von der Bahnmarke. IW verlangte zweimal durch Zuruf Raum und OL antwortete zweimal, dass es dazu kein Recht hat. Im letzten Moment, kurz nach der in der Skizze gezeigten Position 3, als IW luvte, um das Runden zu beginnen, versuchte OL Raum zu geben, aber beide Boote berührten sich ohne dass es Schaden gab. OL protestierte wegen Verstoßes gegen Regel 11, wurde aber wegen Verstoßes gegen Regel 18.2(a) disqualifiziert. OL ging in die Berufung mit der Begründung, dass es unlogisch und nicht dem Sinne der Definition Überlappung und Regel 18 entspricht, wenn Boote als überlappend gelten, die in einem Winkel von 900 aufeinander zufahren. Es argumentierte außerdem, dass der Zweck der Regel 18 darin besteht, ein Boot, das nicht hinter dem äußeren Boot passieren kann, vor der Gefahr zu schützen, die Bahnmarke zu berühren. Es argumentierte außerdem, dass IW während der gesamten Annäherung an die Bahnmarke bis zu dem Zeitpunkt, als es zu luven begann, hätte leicht hinter OL passieren können, und dass IW bis kurz vor der Berührung nicht Innenboot war. |
Entscheidung
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Disqualifikation von OL wird bestätigt. Die Boote waren dabei, die Bahnmarke an derselben Seite zu passieren und hatten den Wind von der gleichen Seite. Deshalb galt Regel 18. Die Boote überlappten während der gesamten zu beachtenden Zeit und deshalb galt Regel 18.2(a), die Regel 11 dahingehend abändert, dass sie von OL fordert IW Raum zu geben. OL gab keinen Raum und wird deshalb wegen Verstoßes gegen diese Regel disqualifiziert. Sie verstieß außerdem gegen Regel 14, da sie eine Berührung hätte vermeiden können. IW verstieß gegen Regel 11, ist aber durch Regel 64.1(b) von diesem Verstoß zu entlasten, da es durch OL's Fehler, keinen Raum zu geben, dazu gezwungen wurde. IW verstieß auch gegen Regel 14, da es eine Berührung hätte vermeiden können, aber es wird dafür nicht bestraft, da es keinen Schaden und keine Verletzung gab.
RYA 1964/19