CASE 14  

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 17.1 Wind von der gleichen Seite; richtiger Kurs
Defintion Richtiger Kurs

Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen, die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Es kann mehr als einen richtigen Kurs geben.

Zusammenfassung des Falles
Nach Runden der Luv-Bahnmarke teilte sich das Feld. Einige Boote segelten in Küstennähe außerhalb des Stroms und andere blieben in der Hoffnung auf stärkeren Wind im offenen Wasser. W wollte im offenen Wasser segeln, L längs der Küste. L stellte von klar achteraus eine Überlappung mit W her und überholte es auf der Leeseite und segelte, als beide Boote gleichauf waren einen Kurs Richtung Küste, indem es langsam anluvte und W davon unterrichtete. W antwortete: "Sie dürfen nicht zur Küste, weil Sie kein Luvrecht haben!" L antwortete, dass es nur seinen richtigen Kurs segelt und W sollte sich freihalten. Die Diskussion dauerte geraume Zeit. L änderte ihren Kurs recht behutsam und W hätte sich jederzeit klar halten können. Als sich die Boote berührten, legten beide Protest ein. Das Schiedsgericht disqualifizierte L wegen Verstoßes gegen Regel 17.1, da es höher als seinen richtigen Kurs gesegelt ist. L ging in die Berufung.

Entscheidung

Wenn auf Grund unterschiedlicher Auffassung über ihren richtigen Kurs zwei Boote auf konvergierenden Kursen segeln, ist das Luvboot W durch Regel 11 gehalten, sich freizuhalten und durch Regel 14, eine Berührung zu vermeiden.

Der Fall zeigt, dass es mehr als einen richtigen Kurs geben kann. Die Grundlage von W's Protest war, dass L, das von klar achteraus eine Überlappung hergestellt hat, höher als seinen richtigen Kurs segelte. L's Verteidigung und Gegenprotest bestand darin, dass der von ihm gesegelte Kurs sein richtiger Kurs war und W gegen Regel 11 verstoßen hat. Welcher von zwei verschiedenen Kursen der schnellere zur nächsten Bahnmarke ist, kann im Vorhinein nicht festgelegt werden und wird nicht notwendigerweise dadurch entschieden, dass ein Boot vor dem anderen die nächste Bahnmarke erreicht. L konnte die Berührung mit W vermeiden. Da es dies nicht tat, verstieß es gegen Regel 14, wird aber nicht bestraft, da kein Schaden durch die Berührung entstand.

Der Berufung wird stattgegeben. W wird wegen Verstoßes gegen Regeln 11 und 14 disqualifiziert und L wieder in die Wertung genommen.

RYA 1966/3