CASE 15  

Regel 12 Mit Wind von der gleichen Seite, ohne Überlappung
Regel 13 Während des Wendens
Regel 18.1 (b) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Gültigkeit der Regel
Regel 18.2 (c) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Freihalten; Ohne Überlappung im Zweilängenbereich

Beim Wenden um eine Bahnmarke muss ein Boot klar voraus oder ein Leeboot Regel 13 beachten. Ein am Wind klar achteraus segelndes Boot darf seinen Kurs halten und dadurch das andere Boot am Wenden hindern.

Frage
A und B nähern sich am Wind parallel zueinander der Luv-Bahnmarke, wobei A klar voraus segelt. A erwartet von B, dass diese bei Erreichen der Bahnmarke rundet um zur nächsten Bahnmarke zu segeln. B hält jedoch ihren Kurs bei und hindert so A am Wenden. Darf B dies tun?

Antwort
Ja. Solange A Wind von Backbord hat, muss sich B wegen Regel 12 und wenn A den Zweilängenbereich erreicht auch wegen 18.2(c) freihalten. Vorausgesetzt, B hält sich von A frei, darf es jeden Kurs segeln und auch den Kurs beibehalten. Wenn jedoch A wendet, haben ab dem Zeitpunkt als A durch den Wind geht beide Boote Wind von entgegen gesetzter Seite und Regel 18.1(b) legt fest, dass Regel 18 ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gilt. Auch Regel 12 gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr und Regel 13 verlangt von A sich von B zu freihalten.

RYA 1966/8