CASE 15
Regel 12 Mit Wind von der gleichen Seite, ohne
Überlappung
Regel 13 Während des Wendens
Regel 18.1 (b) Passieren von Bahnmarken und
Hindernissen: Raum geben; Gültigkeit der Regel
Regel 18.2 (c) Passieren von Bahnmarken und
Hindernissen: Raum geben; Freihalten; Ohne Überlappung im Zweilängenbereich
Beim Wenden um eine Bahnmarke muss ein Boot klar voraus oder ein Leeboot Regel 13 beachten. Ein am Wind klar achteraus segelndes Boot darf seinen Kurs halten und dadurch das andere Boot am Wenden hindern.
| Frage Antwort RYA 1966/8 |