Regel 10 Wind von entgegengesetzter
Seite Regel 14 Berührung vermeiden Regel 18 Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen
Definition Hindernis
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 18 nicht für ein mit
Wind von Steuerbord segelndes Boot, das zwei mit Wind von Backbord voraus segelnde
Boote überholt. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden
Booten, dass sie sich freihalten müssen.
Zusammenfassung des Falles
Drei Boote, eines mit Wind von Steuerbord und zwei mit Wind von Backbord
segeln Vorwind. S holte PL und PW ein und segelte zwischen sie hinein,
wie aus der Skizze ersichtlich. Die drei Boote fuhren geradeaus wie gezeichnet
auf leicht zusammenlaufenden Kursen weiter, bis S zunächst PW und
dann PL berührte. PW protestierte gegen S wegen Verstoßes gegen
Regel 18.5, da PL als Lee-Boot ein längeres Hindernis für PW
darstellte und S deshalb nicht zwischen PL und PW hätte hineinfahren
dürfen. Das Schiedsgericht disqualifizierte PL und PW wegen Verstoßes
gegen Regel 10. PW ging in die Berufung.
Entscheidung
Während die Boote von Position 1 zu Position 4 fuhren, verlangte
Regel 10 sowohl von PW als auch von PL, dass sie sich von S freihalten
müssen und Regel 18 galt nicht, da es während dieser Zeit kein
Hindernis gab, dass irgend welche zwei von den Booten dabei waren zu passieren.
Der letzte Satz der Definition Hindernis bedeutet, dass PW weder Hindernis
für S oder PL war, da keines von beiden sich von PW freihalten musste.
In ähnlicher Weise war auch PL kein Hindernis für S oder PW,
da sich S nicht von PL freihalten musste. Da sowohl PL als auch PW durch
Regel 10 verpflichtet waren, sich von S freizuhalten, war S nach dem Satz
in der Definition Hindernis für PL und PW. Regel 18 galt jedoch nicht,
da PL und PW zu keinem Zeitpunkt dabei waren, S an derselben Seite zu
passieren. Es gab eine Berührung zwischen S und PW und zwischen S
und PL. Da jedoch S zwischen PW und PL eingesperrt war, als ihre Kurse
zusammenliefen, war es für S nicht mehr vernünftigerweise möglich,
durch eigenes Handeln die Berührung zu vermeiden, nachdem ihm klar
wurde, dass sich PW und PL nicht freihielten. S verletzte also Regel 14
nicht. S hatte nach Regel 10 Wegerecht gegenüber beiden mit Wind
von Backbord segelnden Booten PL und PW, die sich beide nicht freihielten.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts, beide Boote wegen Verstoßes
gegen Regel 10 zu disqualifizieren, wird beibehalten, die Berufung zurückgewiesen.