CASE 25  

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 16 Kurs ändern
Regel 18.2 (a) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Freihalten

Nachdem überlappende Boote die Bahnmarke passiert haben, kann das innen liegende Boot keinen Raum mehr beanspruchen, sondern es gilt nur Regel 11.

Zusammenfassung des Falles
Zwei 15-Fuß-Dinghys IW und OL nähern sich einer Backbord zu rundenden Lee-Bahnmarke. IW hat rechtzeitig Innenüberlappung hergestellt und OL gab IW ausreichend Raum zum Passieren der Bahnmarke. OL hielt seinen Kurs etwa eine Bootslänge über die Bahnmarke hinaus bei und begann dann auf den nächsten Bahnschenkel hin anzuluven. IW rundete die Bahnmarke langsamer und sein immer noch gefierter Großbaum traf den Steuermann und die Wanten von OL. Es gab keinen Schaden. IW protestierte gegen OL wegen Verstoßes gegen Regel 18.2(a) und OL reichte einen Gegenprotest wegen Verstoßes gegen Regel 11 ein. Das Schiedsgericht fand als Tatsache heraus, dass IW nicht versuchte, die Bahnmarke so schnell wie es der ihm zustehende Raum zuließ auf dem richtigen Kurs zur nächsten Bahnmarke zu runden. IW bestritt zwar diesen Sachverhalt nicht, führte dies aber auf seine Heckschotführung zurück, die nur ein langsameres Manöver als die Mittelschotführung von OL zuließ. Das Schiedsgericht lehnte IW's Protest ab und gab OL's Protest Recht und disqualifizierte IW. IW ging in die Berufung.

Entscheidung
OL hätte leicht die Berührung mit IW vermeiden können und verletzte deshalb Regel 14. Sie kann dafür aber nicht bestraft werden, da es bei keinem Boot Schaden oder eine Verletzung gab. Aus dem Sachverhalt geht klar hervor, dass beim Anluven von OL in Position 3 beide Boote die Bahnmarke passiert haben. OL gab ausreichend Raum zum Passieren und IW wurde nicht durch die Nähe zu OL daran gehindert, sich von OL freizuhalten. Regel 18.2(a) galt nicht mehr, als die Berührung stattfand. Als OL nach dem Passieren der Bahnmarke luvte, war Raum für IW vorhanden, um sich freizuhalten und deshalb verletzte OL nicht die Regel 16.1. Das Schiedsgericht hat Regel 11 richtig angeführt. Die Schiedsgerichtsentscheidung wird aufrechterhalten, die Berufung von IW zurückgewiesen.

CYA 1971/9