CASE 25
Regel 11 Wind von der gleichen
Seite mit Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 16 Kurs ändern
Regel 18.2 (a) Passieren
von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Freihalten
Nachdem überlappende Boote die Bahnmarke passiert haben, kann das innen liegende Boot keinen Raum mehr beanspruchen, sondern es gilt nur Regel 11.
Zusammenfassung des Falles |
Entscheidung
OL hätte leicht die Berührung mit IW vermeiden können und verletzte
deshalb Regel 14. Sie kann dafür aber nicht bestraft werden, da es bei
keinem Boot Schaden oder eine Verletzung gab. Aus dem Sachverhalt geht klar
hervor, dass beim Anluven von OL in Position 3 beide Boote die Bahnmarke passiert
haben. OL gab ausreichend Raum zum Passieren und IW wurde nicht durch die Nähe
zu OL daran gehindert, sich von OL freizuhalten. Regel 18.2(a) galt nicht mehr,
als die Berührung stattfand. Als OL nach dem Passieren der Bahnmarke luvte,
war Raum für IW vorhanden, um sich freizuhalten und deshalb verletzte OL
nicht die Regel 16.1. Das Schiedsgericht hat Regel 11 richtig angeführt.
Die Schiedsgerichtsentscheidung wird aufrechterhalten, die Berufung von IW zurückgewiesen.
CYA 1971/9