CASE 29  

Regel 18.2(c) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Freihalten: Nicht überlappt
Regel 18.5 Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum an einem ausgedehnten Hindernis
Definition Hindernis

Ist ein Leeboot ein ausgedehntes Hindernis zu einem überlappenden Luvboot und einem dritten Boot klar achteraus, darf das Boot zwischen die überlappenden Boote hineinfahren, wenn dafür ausreichend Raum gemäß Definition vorhanden ist.

Zusammenfassung des Falles
Bei einem Vorwindgang Richtung Ziellinie stellt W in einem Abstand von nicht ganz zwei Bootslängen eine Überlappung zu L her. Etwas später stellt M eine Überlappung zwischen beiden her. Alle drei Boote gehen unter Beibehaltung des gegenseitigen seitlichen Abstands und ohne sich zu berühren, durchs Ziel. W protestierte gegen M, da es Raum genommen hat, der ihm nach Regel 18.2(c) nicht zusteht. Der Protest wurde abgewiesen mit der Begründung, dass L und W genügend Raum gelassen hatten, dass M sicher dazwischen hindurch fahren konnte. W ging in die Berufung.

Entscheidung
Die Berufung wird zurückgewiesen. W's Berufung gründet auf dem Satz in Regel 18.2(c), dass ein klar achteraus liegendes Boot sich von einem Boot klar voraus freizuhalten hat und wenn das Boot klar achteraus eine Überlappung zwischen dem Boot und einem Hindernis (L war als Hindernis gemeint) innerhalb des Zweilängenbereichs herstellt, es keinen Anspruch auf Raum hat. Seit W L einholte, segelten beide in Überlappung mindestens 6 Bootslängen Richtung Ziellinie. Dies war lang genug, um L als ausgedehntes Hindernis zu qualifizieren. Aus diesem Grund gilt während der Positionen 2 und 3 als M und W L passieren die Regel 18.5 und nicht die Regel 18.2(c). Da zum Zeitpunkt als M W zu überlappen begann ausreichend Raum war um sicher zwischen M und dem ausgedehnten Hindernis L zu passieren, hatte M Anspruch auf Raum von W und W gab diesen Raum. Keine Regel wurde verletzt.

USSA 1974/163