Regel 18.2(c) Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen: Raum geben; Freihalten: Nicht überlappt Regel 18.5 Passieren von
Bahnmarken und Hindernissen: Raum an einem ausgedehnten Hindernis
Definition Hindernis
Ist ein Leeboot ein ausgedehntes Hindernis zu einem überlappenden
Luvboot und einem dritten Boot klar achteraus, darf das Boot zwischen die überlappenden
Boote hineinfahren, wenn dafür ausreichend Raum gemäß Definition
vorhanden ist.
Zusammenfassung des Falles
Bei einem Vorwindgang Richtung Ziellinie stellt W in einem Abstand von
nicht ganz zwei Bootslängen eine Überlappung zu L her. Etwas
später stellt M eine Überlappung zwischen beiden her. Alle drei
Boote gehen unter Beibehaltung des gegenseitigen seitlichen Abstands und
ohne sich zu berühren, durchs Ziel. W protestierte gegen M, da es
Raum genommen hat, der ihm nach Regel 18.2(c) nicht zusteht. Der Protest
wurde abgewiesen mit der Begründung, dass L und W genügend Raum
gelassen hatten, dass M sicher dazwischen hindurch fahren konnte. W ging
in die Berufung.
Entscheidung
Die Berufung wird zurückgewiesen. W's Berufung gründet auf dem
Satz in Regel 18.2(c), dass ein klar achteraus liegendes Boot sich von
einem Boot klar voraus freizuhalten hat und wenn das Boot klar achteraus
eine Überlappung zwischen dem Boot und einem Hindernis (L war als
Hindernis gemeint) innerhalb des Zweilängenbereichs herstellt, es
keinen Anspruch auf Raum hat. Seit W L einholte, segelten beide in Überlappung
mindestens 6 Bootslängen Richtung Ziellinie. Dies war lang genug,
um L als ausgedehntes Hindernis zu qualifizieren. Aus diesem Grund gilt
während der Positionen 2 und 3 als M und W L passieren die Regel
18.5 und nicht die Regel 18.2(c). Da zum Zeitpunkt als M W zu überlappen
begann ausreichend Raum war um sicher zwischen M und dem ausgedehnten
Hindernis L zu passieren, hatte M Anspruch auf Raum von W und W gab diesen
Raum. Keine Regel wurde verletzt.