CASE 33  

Regel 18.2 (a) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Freihalten
Regel 18.3 Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Wenden an einer Bahnmarke
Regel 18.5 Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum an einem ausgedehnten Hindernis
Regel 19.1 Raum zum Wenden an einem Hindernis

Ein Boot hat Anspruch auf Raum nach Regel 18.2(a) um in Lee an einem Hindernis zu passieren, auch dann wenn sie die Innenüberlappung durch eine Wende erreicht hat. Eine Bahnmarke, die in Lee passiert wird, ist nicht eine, die man "anliegt“..

Zusammenfassung des Falles
In verhältnismäßig regelmäßigen Abständen sind vor der Küste Wellenbrecher angelegt, zwischen denen recht große und ausreichend tiefe Wasserflächen liegen. Um beim Aufkreuzen gegen den Strom möglichst gut voranzukommen, muss man, um dem Strom auszukommen, seine Kreuzschläge so setzen, dass man immer wieder zwischen den Wellenbrechern aufkreuzt und anschließend nach außen geht. Wenn zwei Boote mit Überlappung in den Bereich zwischen den Wellenbrechern hineinsegeln und so fortfahren, ergibt sich folgende Frage:
Zwei kleine Kielboote SL und SW segeln am Wind mit Wind von Steuerbord in den Bereich. Ohne die Anwesenheit von SW würde SL so wenden, dass es mit Wind von Backbord knapp am Ende des nächsten Wellenbrechers vorbeifahren würde. Da keine Gefahr für SL besteht, auf Grund zu laufen, kann es nicht nach Regel 19.1 von SW Raum zum Wenden verlangen, sondern es muss warten, bis SW wendet und dann mit ihm wenden. In Position 3 haben beide ihre Wende beendet. Von dort könnte SW(nun PL) gerade das Ende des Wellenbrechers am Wind anliegen. SL(nun PW) hat jedoch Überhöhe und muss abfallen, um zu passieren.
Wenn PW eine Innenüberlappung bei Position 3 besitzt, hat es dann Anspruch auf Innenraum gegenüber PL und darf am Wellenbrecher abfallen?

Antwort
Wenn nach Position 2 SW wendet, darf SL ebenfalls wenden. Wenn SW durch den Wind geht endet die Überlappung zwischen ihr und SL, da sie nun auf entgegen gesetztem Bug sind. Kurz vor Position 3 jedoch beginnt eine neue Überlappung wenn SL durch den Wind geht. und ab diesem Zeitpunkt sind die Boote dabei, ein Hindernis auf der gleichen Seite zu lassen. Obwohl der Wellenbrecher eine große Länge vom Ufer bis zu seinem Ende hat, gilt er für die Boote nicht als ausgedehntes Hindernis, da die Boote nur von seinem äußeren Ende betroffen sind. Deshalb gilt Regel 18.5 nicht. Regel 18.2(a) gilt und verlangt von PL dass es PW Raum zum Passieren des Hindernisses gibt. Regel 18.3 würde nicht zur Geltung kommen, auch dann nicht, wenn der Wellenbrecher gleichzeitig eine Bahnmarke und ein Hindernis wäre, da der Term "Eine Bahnmarke anliegen können" bedeutet, dass man die Bahnmarke an seiner Luvseite passieren kann ohne eine zusätzliche Wende machen zu müssen.

RYA 1975/8