CASE 43  

Regel 10 Wind von entgegengesetzter Seite
Regel 18.1(b) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel

Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines ausgedehnten Hindernisses am Wind segelndes Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.

Frage

P segelt am Wind mit Wind von Backbord flussaufwärts ganz nahe am Ufer. S, das die Höhe von P nicht fahren kann, war gezwungen, vom Ufer weg zu segeln. Es wendet dann auf Wind von Steuerbord und ruft gleich danach dem Boot P "Wind von Steuerbord" zu. P segelte weiter und verlangte von S Raum als es eine Position erreichte, in der es nicht luven konnte ohne aufzulaufen und nicht abfallen konnte, ohne S zu berühren. Welche Regel oder Regeln gelten?

Antwort

Für P gilt Regel 10 und es muss sich freihalten. S hat nach der Wende mit Wind von Steuerbord Wegerecht gegenüber P, muss aber Regel 13 und 15 beachten. S erfüllte die Bedingungen von Regel 13 , da es die Wende weit genug entfernt von P machte, so dass P nicht auszuweichen musste bevor es wieder auf Am-Wind-Kurs lag und es erfüllte die Bedingungen von Regel 15, da es anfangs P Raum zum Freihalten gewährte, als S Wegerecht erhielt. Regel 18.1(b) besagt, dass Regel 18 nicht anwendbar ist.

RYA 1978/5