CASE 54
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 15 Wegerecht erlangen
Stellt ein rufendes Boot keine Reaktion auf seinen Zuruf um Raum fest, so ist ein zweiter lauterer Zuruf notwendig, um die Absicht zu wenden entsprechend anzukündigen.
Zusammenfassung des Falles
L und W näherten sich am Wind mit Wind von Steuerbord dem Ufer, wobei L sich eine Bootslänge voraus und eineinhalb in Lee befand. L verlangte Raum zum Wenden, W hörte den Zuruf nicht. L wartete kurze Zeit, während der W nicht reagierte und wendete dann. Obwohl W so schnell wie möglich abfiel und Groß- und Vorschot öffnete, traf es L´s Leeseite. L protestierte wegen Verstoßes gegen Regel 19, W wegen Verstoßes gegen Regel 10.
In der Verhandlung gab W zu, dass es sich über die Position von L vor der Wende klar gewesen sei, aber weder Vorschoter noch Steuermann hätten in den letzten 30 Sekunden vor der Kollision auf L geachtet. Letztendlich wies das Schiedsgericht L´s Protest ab und disqualifizierte es aus folgenden zwei Gründen: Erstens habe es um Raum zum Wenden gerufen obwohl keine unmittelbare Gefahr bestand, auf Grund zu laufen, und zweitens habe es kein zweites Mal gerufen, nachdem aufs erste Rufen keine Antwort kam.
L ging in die Berufung mit der Begründung, das Schiedsgericht habe zu Unrecht seine eigenen Maßstäbe, was die sichere Schiffsführung des Leeboots anbelangt zugrunde gelegt und das Luvboot von zwei am Wind segelnden Booten habe bei Annäherung an ein Hindernis die Verpflichtung, mit einem nach den Regeln guter Seemannschaft wahrscheinlichen Zuruf um Raum am Hindernis zu rechnen und darauf vorbereitet zu sein.
Entscheidung
L´s Berufung wurde zurückgewiesen, da der Fehler eines angerufenen Boots, den angemessenen Zuruf nicht zu hören, es nicht von seinen Verpflichtungen nach Regel 19 befreit. Auf Grund der genannten Fakten ist es jedoch zu erkennen, dass der Zuruf nach Raum zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend war. Wenn wie im vorliegenden Fall, das Lee-Boot keine Reaktion auf seinen Zuruf bemerkt, ist es verpflichtet einen zweiten wesentlich kräftigeren Zuruf zu machen um auf seinen Wunsch zu wenden aufmerksam zu machen.
Weiterhin sieht Regel 19.1 vor, dass das zurufende Boot dem anderen Boot nach dem Zuruf ausreichend Zeit zum Reagieren geben muss. Dies dient dem Zweck, Zeit für die nach Regel 19.1(a) und (b) erforderliche Reaktion (entweder wenden oder antworten: "Wenden Sie!") zu gewähren. Deshalb darf ein Leeboot vor seinem Zuruf nicht in eine Position segeln, dass es dem Luvboot keine Zeit zur Antwort mehr lassen kann.
L wurde zu Recht nach Regel 10 disqualifiziert. W(später S) verstieß nicht gegen Regel 15 da sie auf Grund von L´s Handlung Wegerecht erhielt. In Anbetracht von Regel 14 hatte das Wegerechtboot W (später S) keine vernünftige Möglichkeit, eine Berührung zu vermeiden und hat deshalb nicht gegen Regel 14 verstoßen. Es war jedoch für L (nun P) möglich, die Berührung zu vermeiden, da es diese herbeiführte. Da es dies tat, hat es auch die Regel 14 zusätzlich zur Regel 10 verletzt.
USSA 1971/147