CASE 77
Regel 12 Wind von der gleichen Seite
ohne Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 31.1 Berühren einer Bahnmarke
Definition Freihalten
Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unerwartet berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.
Zusammenfassung des Falles
Die Boote A und B segeln mit gesetztem Spinnaker vor dem Wind. Vier Bootslängen vor der Bahnmarke fährt B auf einer Welle in eine Innenüberlappung und verlangt Raum. Eine Bootslänge vor der Bahnmarke löst A die Überlappung und rundet die Bahnmarke vor B, hat aber Schwierigkeiten beim Bergen des Spinnakers. Der Achterholer des Spinnakers von A weht etwa 10 Meter nach achtern aus und wird über den Überwasserteil der Bahnmarke gezogen. Kurz nach der Rundung fällt B weiter zurück da es auch Probleme beim Bergen des Spinnakers und Setzen des Vorsegels hat und, als es 6m achteraus des Hecks von A ist, berührt der nach hinten auswehende Kopf des Spinnakers von A das Vorstag von B.
Frage
Welche Regeln galten während des Vorfalls und hat ein Boot eine Regel verletzt?
Antwort
Als der hinterher gezogene Spinnakerachterholer von A über die Boje streift, hat A gegen Regel 31.1 verstoßen. A berührt die Bahnmarke im Sinne von Regel 31, wenn irgendein Teil ihres Rumpfes, ihrer Ausrüstung oder ihrer Mannschaft die Bahnmarke berührt. Die Tatsache, dass die Berührung der Ausrüstung mit der Bahnmarke aus Versehen geschah, weil beim Manövrieren oder Segelbedienen Schwierigkeiten auftauchten, entschuldigt nicht den Regelverstoß.
Als die Berührung zwischen den Booten geschah, hatten beide die Bahnmarke bereits gerundet, so dass Regel 18 nicht mehr galt. Die Boote überlappen nicht, denn A´s Spinnaker ist nicht in seiner normalen Lage. Es gilt Regel 12 und B muss sich von A freihalten und tut dies. In Übereinstimmung mit der Definition Freihalten hat B nichts getan oder versäumt, das A gezwungen hätte, Ausweichmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist dadurch nachgewiesen, dass die Berührung ausschließlich durch die unerwartet aus seiner normalen Lage sich weg bewegende Ausrüstung von A stattfand. Deshalb hat B nicht gegen Regel 12 verstoßen. Regel 14 galt ebenfalls. A verletzte Regel 14, indem es eine Berührung herbeiführte, die vermeidbar war, da es jedoch weder Schaden noch Verletzung gab, kann sie dafür nicht bestraft werden. Für B war es nicht "vernünftigerweise möglich" möglich den Kontakt mit A´s Spinnaker zu vermeiden, als dieser nach achtern ausrauschte und deshalb verletzte B nicht Regel 14.
USSA1980/232