CASE 87
Regel 10 Wind von verschiedener Seite
Regel 14 Berührung vermeiden
Definition Freihalten
Ein Wegerechtboot muss nicht damit rechnen und vorausahnend handeln, dass das andere Boot sich nicht freihält
Zusammenfassung des Falles: Die feste Startlinie lag so, dass sie mit Wind von Steuerbord gerade noch am Wind überquert werden konnte. Die meisten Boote näherten sich der Linie mit Wind von Backbord. Nur S näherte sich von der äußeren Begrenzungsmarke kommend der Linie mit Wind von Steuerbord und verlangte durch ständige Rufe "Raum" von den auf Kollisionskurs kommenden mit Wind von Backbord segelnden Booten. P1 und P2 fielen hinter den Spiegel von S ab. P3 machte keinen Versuch, S auszuweichen, und traf S rechtwinklig mittschiffs, wobei erheblicher Schaden entstand. Im letzten Moment, als S erkannte, dass P3 nicht auswich, änderte es den Kurs und versuchte die Kollisionswucht zu vermindern. Das Schiedsgericht disqualifizierte beide, P3 wegen Verstoßes gegen Regel 10 und S wegen Verstoßes gegen Regel 14. S ging in die Berufung. |
Entscheidung
Regel 10 verpflichtet P3, sich von S freizuhalten. Regel 14 verpflichtet jedes Boot zu versuchen, eine Berührung mit dem anderen Boot zu vermeiden. Im Falle der P-Boote war die Verpflichtung von Regel 14, Kontakt mit S zu vermeiden, gleich der weitergehenden Forderung von Regel 10, S ihren Kurs segeln zu lassen ohne Ausweichmaßnahmen ergreifen zu müssen (Siehe Definition Freihalten).
Im Falle von S hatte diese das Recht, dass sich P3 von ihm freihält, aber
es war auch durch Regel 14 verpflichtet, eine Berührung zu vermeiden, wenn
dies vernünftigerweise möglich ist. Jedoch erlaubt der zweite Satz
von Regel 14 S seinen Kurs zu segeln in der Erwartung, dass P3 sich wie verlangt
freihält bis zu dem Zeitpunkt, wo klar wird, dass P3 das nicht tut. Im
vorliegenden Fall zeigt die Skizze, dass P3 noch in großer Nähe von
S hätte rechtzeitig abfallen und ausweichen können. Aus diesem Grund
war der Zeitpunkt, als es klar wurde, dass P3 nicht auswich, so kurz vor der
Kollision, dass es für S unmöglich war, die Berührung zu vermeiden.
Deshalb verletzte S die Regel 14 nicht und die Disqualifikation wird rückgängig
gemacht.
CYA 1994/105