CASE 96
Regel 30.3 Start Strafen: Schwarze Flaggen Regel
Wenn ein Boot nach einem allgemeinen Rückruf sieht, dass seine Segelnummer als Verletzer der Regel 30.3 von Wettfahrtleitung ausgehängt wurde und es der Meinung ist, dass die Wettfahrtleitung einen Fehler gemacht hat, besteht ihre einzige Möglichkeit darin, nicht zu starten und anschließend Antrag auf Wiedergutmachung einzureichen. Wenn ein Boot die Regel im ersten Satz von Regel 30.3 verletzt hat, hat sie keinen Anspruch auf Entlastung, wenn die Wettfahrtleitung einen Vorgehensfehler gemacht hat, der nicht in Zusammenhang mit ihrem Regelverstoß steht.
Frage 1
Wenn ein Boot der Meinung ist dass es bei einem allgemeinen Rückruf nicht
Regel 30.3 verletzt hat, aber angezeigt wird, kann es dann beim Wiederholungsstart
teilnehmen und Wiedergutmachung verlangen.
Antwort 1
Regel 30.3 verlangt eindeutig, dass es nicht bei einem Wiederholungsstart teilnehmen
darf und legt fest, dass seine Disqualifikation zu einer nicht streichbaren
Disqualifikation wird, wenn es das trotzdem tut. Ihre einzige Möglichkeit
besteht darin, Wiedergutmachung zu verlangen, die dann normalerweise auf Grundlage
der Ergebnisse der anderen Wettfahrten zu berechnen ist.
Frage 2
Wenn die Wettfahrtleitung ein Boot erkennt, das Regel 30.3 bei einem Start mit
allgemeinem Rückruf verletzt hat, aber versäumt, seine Nummer anzuzeigen,
so dass das Boot beim Wiederholungsstart teilnimmt, hat das Boot dann Anrecht
auf seine Zieldurchgangsposition?
Antwort 2
Nein. Das Boot sollte disqualifiziert werden, wie es durch den zweiten Satz
der Regel 30.3 verlangt wird. Wenn jedoch die Wettfahrtleitung den Fehler machte
und seine Segelnummer nicht zwischen dem Allgemeinen Rückruf und dem nächsten
Ankündigungssignal angezeigt hat, sollte es DSQ und nicht DNE gewertet
werden. Verlangt sie Wiedergutmachung mit der Forderung in ihrer Zielplatzierung
gewertet zu werden, weil die Wettfahrtleitung ihre Segelnummer irrtümlicherweise
nicht gezeigt hat, sollte dieser Antrag abgewiesen werden. Das nicht anzeigen
der Segelnummer ist zwar ein Fehler der Wettfahrtleitung, aber diese Unterlassung
hat nicht ihre Zielplatzierung verändert, sondern diese wurde durch ihre
Anwesenheit auf der Kursseite der Startlinie in der letzten Minute vor dem Start
bewirkt. Wenn es jedoch als DNE gewertet wurde, sollte es Wiedergutmachung in
der Form bekommen, dass es DSQ gewertet wird.
RYA 2000/1