CASE 98
Rule 63.7, Widerspruch
zwischen Regeln
Rule 87, Änderungen der Vorschriften
eines nationalen Verbandes
Regel J1.2(8) Ausschreibung Inhalt
Regel J2.2(7) Segelanweisungen Inhalt
Definitionen Regel
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 87 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Wenn ein Boot nach einem
Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln dieses Systems und
einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls gelten. Generell
können weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln
ändern. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat
keines Vorrang.
Zusammenfassung des Falls
Die Ausschreibung und die Segelanweisung für die Frühjahrs-Auftakt-Regatta
legten fest, dass die Wettfahrtregeln Segeln gelt, machten aber keinen Bezug
auf die Vorschriften des Nationalen Verbandes, die Klassenbestimmungen, die
Ausschreibung oder irgend ein anderes Dokument oder eine Regel. Es waren Starts
vorgesehen für eine Klasse, die nach einem Ausgleichssystem gewertet wurden
und für zwei Einheitsklassen. Buttercup, eine J/24 segelte in der Klasse
nach Ausgleichssystem und es lag gegen sie einen Protest wegen Verstoßes
gegen eine J/24-Klassen-Regel.
Frage 1
Gilt eines der Folgenden?
1. Die Vorschriften des nationalen Verbandes
2. Die Segelanweisungen
3. Die Ausschreibung
4. Andere Dokumente, die für die Veranstaltung von Bedeutung sind.
Antwort 1
Wann immer die Ausschreibung und die Segelanweisungen festlegen, dass eine Wettfahrt
nach den Regeln der Wettfahrtregeln Segeln durchgeführt wird, legt Regel
3(a) und 85 und die Definition Regeln fest, dass die Vorschriften des nationalen
Verbandes, die Ausschreibung und die Segelanweisungen gelten. Alle anderen Vorschriften,
die für die Veranstaltung gelten müssen in der Ausschreibung und den
Segelanweisungen aufgeführt sein. Die Segelanweisungen können die
Vorschriften des nationalen Verbandes ändern oder festlegen, dass einige
oder alle dieser Vorschriften nicht gelten, vorausgesetzt der nationale Verband
hat nicht Änderungen dieser Vorschriften durch einen Zusatz zu Regel 87
eingeschränkt. Ist in den Segelanweisungen kein solcher Passus, gelten
die Vorschriften immer.
Frage 2
Buttercup, eine J/24, segelte in der Klasse nach Ausgleichsformel. Galten die
J/24-Regeln oder die Ausgleichsformel-Regeln?
Antwort 2
Die Regeln für das Handicap-System gelten für Buttercup (siehe Punkt
(d) in der Definition Regeln). Wenn ihr Handicap ausdrücklich auf der Annahme
basiert, dass sie in Übereinstimmung mit einigen bzw. allen J/24-Klassen-Regeln
an der Wettfahrt teilnimmt, gelten diese J/24-Klassen-Regeln bzw. alle J/24-Klassen-Regeln.
Wenn jedoch das Handicap von Buttercup nicht auf einer solchen Annahme beruht,
gelten keine der J/24-Klassen-Regeln für es.
Frage 3
Hat ein Veranstalter oder die Wettfahrtleitung das Recht, Klassenregeln zu ändern
oder zu löschen?
Antwort 3
Nein, es sei denn die Klassenregeln erlauben eine solche Änderung. Die
einzige Aufgabe der Regeln J1.2(8) und J2.2(7) ist es, zu verlangen, dass die
Teilnehmer über erlaubte Änderungen der Klassen-Regeln informiert
werden. Die Wettfahrtregeln erlauben es einem Veranstalter oder der Wettfahrtleitung
nicht, die Klassenbestimmungen zu ändern. Wenn jedoch eine Klasse zugestimmt
hat, einem Veranstalter oder einer Wettfahrtleitung das Ändern einer Klassenregel
zu erlauben, dann können die Segelanweisungen diese Regel ändern,
vorausgesetzt diese Änderung wird in der Ausschreibung und den Segelanweisungen
bekannt gegeben, wie dies in den Regeln J1.2(9) und J2.2(7) vorgesehen ist.
Frage 4
Was hat Vorrang, wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen?
Antwort 4
Keins von beiden. Da es keine Festlegung in irgendeinem Dokument über den
Vorrang gibt, gelten beide und ein Boot, dessen Wertung sich auf Grund eines
Konflikts wesentlich verschlechtert hat, hat Anspruch auf Wiedergutmachung.
Regel 63.7 regelt einen solchen Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung der
sich aus einem solchen Konflikt ergab.
USSA 2000/80