ALLGEMEINE PRINZIPIEN FÜR UMPIRE ENTSCHEIDUNGEN  

Vier allgemeine Principien gelten für die Entscheidungen von Bahnschiedsrichtern:

1. 'Letzte Gewissheit'

Es gibt viele Anlässe bei denen Bahnschiedsrichter (zum Teil aus ungünstiger Position) den genauen Zeitpunkt beurteilen müssen, wann sich der Status eines Bootes oder seine Lage bezüglich eines anderen Bootes ändert. Beispiele sind das Passieren durch den Wind oder die Herstellung einer Überlappung. In diesen Fällen soll der Bahnschiedsrichter annehmen, dass sich der Status bzw. die Lage nicht geändert hat, bis er sicher ist, dass sie sich geändert hat.

2. Uneinigkeit zwischen den Bahnschiedsrichtern

Es gibt Anlässe, bei denen die Bahnschiedsrichter unterschiedliche Meinung haben, wie die Entscheidung lauten soll. In diesen Fällen, auch wenn es einer Berührung gab, sollen die Bahnschiedsrichter auf "keine Strafe" entscheiden, anstatt das eine oder das andere Boot zu bestrafen.

3. Regel 14: Berührung vermeiden
Jeder Vorfall mit einer Berührung schließt auch Regel 14 mit ein. Wenn dabei die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass ein Boot, das sich hätte frei halten oder hätte Raum geben müssen wegen einer anderen Regel des Teils 2 zu bestrafen ist, dann bedeutet ein Verstoß gegen 14 keine zusätzliche Strafe, sofern kein Schaden entstand. Außer in diesem Fall (eines Schadens) hat Regel 14 keine Bedeutung auf die unmittelbare Entscheidung der Bahnschiedsrichter und ist deshalb nicht extra in jedem Call dieses Buches aufgeführt.

4. Definition: Raum, und Bedeutung von 'in guter Seemannschaft'
ISAF-Case 21 legt fest, dass außergewöhnliche und unnormale Manöver nicht zur guten Seemannschaft gehören. Einige Handlungen diein einem fleetrace mit vielen Booten unnormal sind, werden jedoch in einem teamrace als normal angesehen und sind dort gute Seemannschaft. Jedes Manöver, das für ein Boot oder deren Mannschaft das Risiko eines Schadens beinhaltet sind nicht gute Seemannschaft. Die Bahnschiedsrichter sollen jeden Vorfall auf Grund der Handlungen des Bootes in Anbetracht der vorherrchenden Wind- und Wetterbedingungen beurteilen.