ALLGEMEINE PRINZIPIEN FÜR UMPIRE ENTSCHEIDUNGEN Vier allgemeine Principien gelten für die Entscheidungen von Bahnschiedsrichtern:
1. 'Letzte Gewissheit'
Es gibt viele Anlässe bei denen Bahnschiedsrichter (zum Teil aus ungünstiger
Position) den genauen Zeitpunkt beurteilen müssen, wann sich der Status
eines Bootes oder seine Lage bezüglich eines anderen Bootes ändert.
Beispiele sind das Passieren durch den Wind oder die Herstellung einer Überlappung.
In diesen Fällen soll der Bahnschiedsrichter annehmen, dass sich der Status
bzw. die Lage nicht geändert hat, bis er sicher ist, dass sie sich geändert
hat.
2. Uneinigkeit zwischen den Bahnschiedsrichtern
Es gibt Anlässe, bei denen die Bahnschiedsrichter unterschiedliche Meinung
haben, wie die Entscheidung lauten soll. In diesen Fällen, auch wenn es
einer Berührung gab, sollen die Bahnschiedsrichter auf "keine Strafe"
entscheiden, anstatt das eine oder das andere Boot zu bestrafen.
3. Regel 14: Berührung vermeiden
Jeder Vorfall mit einer Berührung schließt auch Regel 14 mit ein.
Wenn dabei die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass ein Boot, das sich hätte
frei halten oder hätte Raum geben müssen wegen einer anderen Regel
des Teils 2 zu bestrafen ist, dann bedeutet ein Verstoß gegen 14 keine
zusätzliche Strafe, sofern kein Schaden entstand. Außer in diesem
Fall (eines Schadens) hat Regel 14 keine Bedeutung auf die unmittelbare Entscheidung
der Bahnschiedsrichter und ist deshalb nicht extra in jedem Call dieses Buches
aufgeführt.
4. Definition: Raum, und Bedeutung von 'in guter Seemannschaft'
ISAF-Case 21 legt fest, dass außergewöhnliche und unnormale Manöver
nicht zur guten Seemannschaft gehören. Einige Handlungen diein einem fleetrace
mit vielen Booten unnormal sind, werden jedoch in einem teamrace als normal
angesehen und sind dort gute Seemannschaft. Jedes Manöver, das für
ein Boot oder deren Mannschaft das Risiko eines Schadens beinhaltet sind nicht
gute Seemannschaft. Die Bahnschiedsrichter sollen jeden Vorfall auf Grund der
Handlungen des Bootes in Anbetracht der vorherrchenden Wind- und Wetterbedingungen
beurteilen.