Bemerkungen zum Text
- Außer bei speziellen Calls in Teil M gehen die Calls davon aus, dass
die Protestflagge gesetz wurde und Protest gerufen wurde und die Flagge und
der Zuruf zum Umpire in Übereinstimmung mit den Regeln gemacht wurde.
- Einige calls beleuchten wichtige Grundsätze der Wettfahrtregeln. Damit
dieser Bezug erleichtert wird stehen diese Klarstellungen in Kursiv am Ende
des Calls.
- Die Farbgebung der Boote wurde verwendet um zwischen den Teams zu unterscheiden.
Die Boote A, B, C wurden weiß gezeichnet und gehören zu einem team,
die Boote X, Y , Z sind grau und gehören zum anderen Team.
- Wenn Boote in Position 1 eines Calls bereits überlappt sind, bedeutet
die Anmerkung "A hat keine Einschränkungen bezüglich des richtigen
Kurses", dass A nicht Regel 17.1 unterliegt und über seinen richtigen
Kurs luven darf. Umgekehrt steht dann "A unterliegt Regel 17.1".
- Wenn auf Regel 17.2 Bezug genommen wird, dann wird die durch D1.1(a) geänderte
Version verwendet, wie im Call-Titel geschrieben, im Text wird sie aber als
Regel 17.2 geschrieben. Das seleb gilt für Regel 18.2(c) die durch D1.1(b)
abgeändert wird.
- Sofern nicht in anderer Art angezeigt kommt der Wind in allen Zeichnungen
von oben.