|
Frage
X und A nähern sich der Steuerbord zu rundenden Luvbahnmarke mit
Wind von Backbord gleichauf in Überlappung. X befindet sich auf Kollisionskurs
mit seinem Mannschaftsmitglied Y, das Wind von Steuerbord hat. X ruft
A an um Raum um Y am Heck zu passieren. A gibt den Raum aber wird dadurch
gezwungen, die Bahnmarke auf der falschen Seite zu passieren. A protestiert.
Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Bezüglich der Luvbahnmarke ist A innenliegendes Boot und hat Anspruch
auf Raum von X. X muss also von A frei halten und an der Bahnmarke Raum
zum runden geben. Bezüglich Y müssen sich A und X beide frei
halten. Deshalb ist Y für beide ein Hindernis. In Position 2 sind
beide dabei X an der selben Seite zu passieren und deshalb gilt Regel
18.2(a). A muss als außen liegendes Wegerechtboot X Raum zum passieren
von Y geben. Nachdem A X Raum zum passieren gegeben hat, hat X die Verpflichtung
sich von A frei zu halten. Wenn A die Bahnmarke auf der richtigen Seite
passieren kann, gilt Regel 18 zwischen A und X und A darf nach Belieben
luven um die Bahnmarke richtig zu runden. Da A aber nicht die Bahnmarke
auf der richtigen Seite passieren kann gilt Regel 18 nicht länger.
X hat nur die Verpflichtung sich frei zu halten, was es tut. Keine Strafe.
Regel 19.1(Raum zum Wenden an einem Hindernis) gilt nicht wenn A und
X Y treffen, da A keine wesentliche Kursänderung machen muss um Y
auszuweichen. |