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Frage
Bei gleichmäßigem Wind tritt Boot A mit Wind von Backbord klar
voraus etwas oberhalb der Anliegelinie in den Zweilängenbereich einer
Steuerbord zu rundenden Luvbahnmarke ein. Der nächste Schenkel ist
etwa Halbwind. A stoppt mit seinem Bug 1½ Bootslängen in Luv
und auf Höhe der Bahnmarke. Boot X auf der Wind von Backbord-Anliegelinie
versucht zwischen A und der Bahnmarke hindurch zu segeln. A fällt
ab auf einen Raumkurs um die Tür zu zu machen und X berührt
A und die Bahnmarke. X protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Da A klar voraus ist, als es in den Zweilängenbereich hineinfährt,
hat es Wegerecht und X muss sich frei halten, bis beide die Bahnmarke
passiert haben. Zusätzlich muss A nicht Regel 16 beachten, wenn es
den Kurs ändert um die Bahnmarke zu runden. Jedoch darf A nicht tiefer
als seinen richtigen Kurs segeln, wenn X eine Überlappung in Lee
erreicht, da es nicht mehr auf einem Schlag nach Luv segelt. In Position
3 segelt A klar tiefer als seinen richtigen Kurs und X ist in Lee von
ihm. A verletzt Regel 17.2 A ist zu bestrafen.
X verletzt Regel 18.2(c) indem es sich nicht frei hält. Da es sich
aber frei gehalten hätte, wenn A nicht Regel 17.2 verletzt hätte,
wird sie für die Verletzungen der Regeln 18.2(c) und 31,1 auf Grund
von Regel 64.1(b) entlastet. |