Regel 16.1Kurs
ändern Regel 18.2(d)Runden und Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Kurs ändern um zu Runden Regel 31.1 Berührung einer Bahnmarke Regel D1.1(a)Wind von der gleichen Seite;
richtiger Kurs; Luvboot Regel D1.1(b)Runden und Passieren von
Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Ohne Überlappung
am Zweilängenbereich
Frage
Drei Boote, A, X und B nähern sich einer Raumboje, die Steuerbord
zu lassen ist. Der richtige Kurs nach der Bahnmarke ist ein tiefer Raumwindkurs
mit Wind von Backbord. X unterliegt keinen Beschränkung bezüglich
des richtigen Kurses und Luvt A um es zu verlangsamen. Als X in den Zweilängenbereich
einfährt ist B klar achteraus. Als B neben der Bahnmarke ist, fällt
X ab und halst um B daran zu hindern zwischen ihr und der Bahnmarke zu
passieren. B berührt X und die Bahnmarke und protestiert. Wie ist
zu entscheiden?
Antwort
In Position 2 unterliegt B Regel 18.2(c) und ist ausweichpflichtiges Boot
in Bezug auf X bis beide die Bahnmarke passiert haben. X unterliegt als
Wegerechtboot nicht Regel 16, wenn es seinen Kurs ändert um die Bahnmarke
zu runden (Regel 18.2(d). X darf nicht tiefer als seinen richtigen Kurs
segeln außer es halst (Regel 17.2). Der Kurswechsel von X in Position
5 ist kein Kurswechsel um die Bahnmarke zu runden. Deshalb gilt Regel
16.1. B ist so nahe bei X, dass es nicht am Heck von X passieren kann.
B versucht sich freizuhalten indem es abfällt, aber die Anwesenheit
der Bahnmarke verhindert dies. X verletzt Regel 16.1. X ist zu bestrafen
und B ist auf Grund von Regel 64.1(b) zu entlasten.
Es ist keine gute Seemannschaft, die Bahnmarke zu berühren.
Es ist keine gute Seemannschaft, die Bahnmarke zu berühren. Wenn ein
ausweichpflichtiges Boot Anspruch auf Raum zum frei halten hat und gezwungen wird
eine Bahnmarke zu berühren, dann wurde ihm der Raum nicht gegeben..