Regel 11Wind von
der gleichen Seite mit Überlappung Regel 18.1Runden und Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel Regel 18.2(a)Runden und Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Mit Überlappung –
Grundregel
Frage
A und X mit Wind von Backbord segeln raumschots in Überlappung auf
eine Leebahnmarke zu, die Backbord zu runden ist. A hat keine Verpflichtungen
bezüglich des richtigen Kurses und steuert etwa 1½ Bootslängen
luvwärts der Bahnmarke. A behält diesen Kurs bei, bis sie 1½
Bootslängen von der Bahnmarke ist, dann halst es um X Raum zu geben.
X protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Regel 18 beginnt zu gelten, wenn die boote dabei sind die Bahnmarke zu
runden. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn A den Zweilängenbereich
erreicht. Ab diesem Moment muss A einen Kurs segeln um X Raum an der Bahnmarke
zu geben. Da A seinen Kurs in Position 2 beibehält, verstößt
es gegen Regel 18.2(a). A ist zu bestrafen.
Es ist unerheblich ob X Raum durch Zuruf verlangt oder nicht.
Ein Boot das verpflichtet ist Raum an einer Bahnmarke oder einem Hindernis
zu geben ist verpflichtet dies ab dem Zeitpunkt zu tun, ab dem Regel 18 beginnt
zu gelten.