
Team Race -
CALL L 05
Regel 31.2 Berührung
einer Bahnmarke
Regel 44.2 Zwei-Drehungen-Strafe
Regel D2.1(b) Proteste und Wiedergutmachung
Regel D2.2(e) Wettfahrten mit Bahnschiedsrichter
Regel D2.2(d) Durch Bahnschiedsrichter veranlasste
Strafen
| Frage 1 |
Frage 2
X und Y sind Gegner von A. A, das nicht Regel 17.1 unterliegt, hat erkannt,
dass es beim Runden der Bahnmarke eine Regel verletzt hat und versucht eine
Strafe anzunehmen. X muss den Kurs ändern und verlangsamt seine Fahrt um
sich von A frei zu halten und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 2
Obwohl A keine Regel von Teil 2 verletzt, versäumt es, sich so bald wie
möglich frei zu segeln. In Position 1 kann es die Fahrt verringern, hinter
X und Y zurückfallen und dann frei segeln. A ist für die Regelverletzung
an der Bahnmarke zu bestrafen, da es versäumt hat sich korrekt zu entlasten.
Frage 3
Wann unterliegt ein Boot Regel 20.2?
Antwort 3
Regel 20.2 beginnt zu gelten, wenn das Boot klar dreht um die Strafe auszuführen.
Sie endet, wenn das Boot die letzte erforderliche Wende oder Halse beendet hat
oder wenn es vor der vollständigen Durchführung aufhört die Strafe
durchzuführen.
Frage 4
Wann kann ein Bahnschiedsrichter gegen ein Boot vorgehen, das es versäumt,
eine Strafe korrekt auszuführen?
Antwort 4
Ein Bahnschiedsrichter kann gegen das Boot vorgehen, wenn
(a) ein anderes Boot protestiert und eine Schiedsrichterentscheidung anfordert,
oder
(b) die Strafe durch den Bahnschiedsrichter ausgesprochen war, oder
(c) der Bahnschiedsrichter entscheidet, dass es sich bei dem Verstoß um
eine grobe Unsportlichkeit gehandelt hat.
Ein Wegerechtboot, das sich freisegelt, behält seine Rechte bis Regel 20.2 für es zu gelten beginnt. Ein Boot, das ein anderes Boot beim Freisegeln behindert, obwohl es eine eindeutige Alternative hat, segelt sich nicht sobald wie möglich frei.