18.5 PASSIEREN EINES AUSGEDEHNTEN HINDERNISSES
Passieren Boote ein ausgedehntes Hindernis, gelten die Regeln 18.2(b) und 18.2(c) nicht. Stellt ein Boot von klar achteraus eine Innenüberlappung her, hat es nur Anspruch auf Raum zum Passieren zwischen dem anderen Boot und dem Hindernis, wenn zu Beginn der Überlappung Raum dafür vorhanden war. Ist dies nicht der Fall, hat es keinen Anspruch auf Raum und muss sich frei halten.