Ein Boot darf keine Hilfe von außen erhalten mit den Ausnahmen:
(a) Hilfe, wie sie in Regel 1 vorgesehen ist;
(b) Hilfe für ein krankes oder verletztes Besatzungsmitglied;
(c) nach einer Kollision Hilfe von der Besatzung des anderen Bootes, um frei zu kommen;
(d) Hilfe in Form von Information, die allen Booten frei zur Verfügung steht;
(e) Unverlangte Hilfe aus einer nicht interessierten Quelle, z. B. von einem anderen Boot in derselben Wettfahrt.