Ein Boot darf keine Hilfe von außen erhalten mit den Ausnahmen:
(a) Hilfe für ein krankes oder verletztes Besatzungsmitglied;
(b) nach einer Kollision Hilfe von der Besatzung des anderen Bootes, um frei zu kommen;
(c) Hilfe in Form von Information, die allen Booten frei zur Verfügung steht;