86 Regeländerungen

86.1 Eine Wettfahrtregel darf nicht geändert werden, außer die Regel selbst erlaubt es, oder wie folgt:

(a) Ein Nationaler Verband kann durch Vorschrift eine Wettfahrtregel abändern, jedoch nicht: die Definitionen; eine Regel in der ‘Einleitung’; ‘Sportliches Verhalten und die Regeln’; Teil 1, 2 oder 7; die Regeln 42, 43.1, 43.2, 69, 70, 71, 75, 76.2 oder 79; eine Regel eines Anhangs, die eine von diesen Regeln ändert; Anhang H oder N sowie ISAF-Regulation 19, 20 oder 21.

(b) Die Segelanweisungen können eine Wettfahrtregel durch ausdrückliche Bezugnahme auf sie und Angabe der Änderung ändern, aber nicht Regel 76.1, Anhang F oder eine Regel, die in Regel 86.1(a) aufgeführt ist.

(c)Die Klassenvorschriften können nur die Regeln 42, 49 ,50, 51, 52, 53 und 54 ändern.

86.2 Unter eingeschränkten Umständen (siehe ISAF-Regulation 31.1.3) kann die ISAF als Ausnahme zu Regel 86.1 Änderungen der Wettfahrtregeln für eine bestimmte internationale Veranstaltung genehmigen. Die Ermächtigung muss in einem Genehmigungsschreiben an den Veranstalter erteilt und in die Ausschreibung und die Segelanweisungen aufgenommen werden. Das Genehmigungsschreiben muss an der Tafel für Bekanntmachungen der Veranstaltung ausgehängt werden.

86.3 Wenn ein Nationaler Verband es vorschreibt, gelten diese Einschränkungen nicht für Regeländerungen zur Entwicklung und Erprobung vorgeschlagener Regeln. Der Nationale Verband kann vorschreiben, dass seine Zustimmung für solche Änderungen erforderlich ist.