Definitionen

Abbruch
Eine Wettfahrt, die von der Wettfahrtleitung oder vom Schiedsgericht abgebrochen wird, ist ungültig, kann aber erneut gesegelt werden.

Klar achteraus, Klar voraus; Überlappen
Ein Boot ist klar achteraus eines anderen Bootes, wenn sich sein Rumpf und seine in normaler Lage befindliche Ausrüstung hinter einer Geraden befindet, die querab zum achterlichsten Punkt des Rumpfes oder der in normaler Lage befindlichen Ausrüstung des anderen Bootes verläuft. Das andere Boot ist dann klar voraus. Sie überlappen, wenn keines von ihnen klar achteraus ist. Sie überlappen außerdem, wenn ein zwischen ihnen liegendes Boot beide überlappt. Diese Begriffe gelten immer für Boote mit Wind von der gleichen Seite. Sie gelten nicht zwischen Booten mit Wind von entgegengesetzter Seite, sofern nicht Regel 18 gilt oder beide tiefer als 90 Grad zum wahren Wind segeln.

Anliegen
Ein Boot liegt eine Bahnmarke an, wenn es sich in einer Position befindet aus der es die Bahnmarke in Luv und auf der vorgeschriebenen Seite passieren kann ohne den Bug zu wechseln.

Zieldurchgang
Ein Boot geht durchs Ziel, sobald irgendein Teil seines Rumpfes oder seiner in normaler Lage befindlichen Besatzung oder Ausrüstung die Ziellinie in Richtung des Kurses von der letzten Bahnmarke kommend, entweder zum ersten Mal oder nach Ausführung einer Strafe gemäß Regel 44.2 oder nach Korrektur eines Fehlers an der Ziellinie gemäß Regel 28.1, überquert.

Interessierte Partei
Interessierte Partei ist jede Person, die durch das Ergebnis einer Schiedsgerichtsentscheidung gewinnen oder verlieren kann bzw. ein sehr persönliches Interesse an dieser Entscheidung hat.

Freihalten
Ein Boot hält sich frei von einem anderen, wenn das andere Boot seinen Kurs segeln kann, ohne Ausweichmaßnahmen ergreifen zu müssen, und wenn bei überlappenden Booten mit Wind von der gleichen Seite das Leeboot den Kurs in beide Richtungen ändern kann, ohne sofort das Luvboot zu berühren

Lee und Luv
Die Leeseite eines Bootes ist die Bootsseite, die vom Wind abgewandt ist oder, wenn es im Wind ist, abgewandt war. Segelt es jedoch direkt vor dem Wind oder tiefer, ist die Leeseite die Seite, auf der sich sein Großsegel befindet, die andere Bootsseite ist seine Luvseite. Wenn zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite überlappen, so ist das auf der Leeseite des anderen liegende Boot das Leeboot. Das andere ist das Luvboot.

Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf einer angegebenen Seite lassen muss, und ein Wettfahrtleitungsboot, das von schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist. Eine Ankerleine sowie ein zeitweilig oder zufällig an der Bahnmarke hängender Gegenstand gehören nicht dazu.

Bahnmarken-Raum
Bahnmarken-Raum ist der Raum für ein Boot, um zur Bahnmarke zu segeln und dann der Raum, um an der Bahnmarke seinen richtigen Kurs zu segeln. Jedoch schließt Bahnmarken-Raum nicht den Raum für eine Wende ein, es sei denn, das Boot hat eine innere Überlappung in Luv zu dem Boot, das Bahnmarken-Raum geben muss.

Hindernis
Ein Gegenstand, den ein Boot, wenn es direkt darauf zusegelt und eine seiner Rumpflängen davon entfernt ist, nicht passieren kann, ohne den Kurs erheblich zu ändern. Ein Gegenstand, der nur an einer Seite sicher passiert werden kann und ein in den Segelanweisungen so gekennzeichnetes Gebiet sind ebenfalls Hindernisse. Jedoch ist ein Boot, das sich in der Wettfahrt befindet, kein Hindernis für andere Boote, außer wenn diese verpflichtet sind, sich von ihm frei zu halten oder ihm auszuweichen, wenn Regel 22 gilt. Ein in Fahrt befindliches Schiff, einschließlich eines in der Wettfahrt befindlichen Bootes, ist niemals ein ausgedehntes Hindernis.

Überlappung
Siehe Klar achteraus; Klar voraus; Überlappen

Partei
Parteien bei einer Verhandlung sind: Der Protestführer; der Protestgegner; ein Boot, das Wiedergutmachung beantragt hat oder für das durch die Wettfahrtleitung Wiedergutmachung beantragt wurde oder für das durch das Schiedsgericht Wiedergutmachung nach Regel 60.3(b) erwogen wurde; eine nach Regel 60.2(b) handelnde Wettfahrtleitung; ein Boot oder ein Teilnehmer, das bzw. der nach Regel 69.1 bestraft werden könnte; eine Wettfahrtleitung oder ein Veranstalter in einer Verhandlung nach Regel 62.1(a).

Verschiebung
Eine verschobene Wettfahrt ist hinsichtlich ihrer festgesetzten Startzeit verschoben, kann aber später gesegelt oder abgebrochen werden.

Richtiger Kurs
Ein Kurs, den ein Boot in Abwesenheit der anderen Boote, auf die sich die Regel mit diesem Begriff bezieht, segeln würde, um so schnell wie möglich durchs Ziel zu gehen. Vor dem Startsignal hat ein Boot keinen richtigen Kurs.

Protest
Die nach Regel 61.2 erhobene Behauptung eines Bootes, einer Wettfahrtleitung oder eines Schiedsgerichts, dass ein Boot gegen eine Regel verstoßen hat.

In einer Wettfahrt
Ein Boot befindet sich in einer Wettfahrt von seinem Vorbereitungssignal an, bis es entweder durchs Ziel gegangen und klar von der Ziellinie und den Ziel-Bahnmarken ist oder aufgegeben hat, oder bis die Wettfahrtleitung einen allgemeinen Rückruf, eine Verschiebung oder einen Abbruch signalisiert hat.

Raum
Raum ist der Platz, den ein Boot unter den gegebenen Umständen benötigt, um unverzüglich in guter Seemannschaft zu manövrieren.

Regel

(a) Die Regeln in diesem Buch, einschließlich Definitionen, Wettfahrtsignale, Einleitung, Präambeln und die Regeln der Anhänge, wenn sie anzuwenden sind, aber nicht Überschriften;

(b) Regulation 19, Zulassungs-Kodex; Regulation 20, Werbe-Kodex; Regulation 21, Anti-Doping-Kodex und Regulation 22, Segler-Klassifikations-Kodex, der ISAF;

(c) die Vorschriften eines Nationalen Verbandes, es sei denn, sie sind durch die Segelanweisungen in Übereinstimmung mit der Vorschrift des Nationalen Verbandes in Regel 88, wenn vorhanden, geändert;

(d) die Klassenvorschriften (für ein Boot, das nach den Regeln für Ausgleichs- oder Rennwertsysteme wettsegelt, sind diese Regeln ‚Klassenvorschriften’;

(e) die Ausschreibung;

(f) die Segelanweisungen und

(g) alle sonstigen Dokumente, die für die Veranstaltung gelten.

Starten
Wenn es bei oder nach seinem Startsignal vollständig auf der Vorstartseite der Startlinie war und die Regel 30.1 befolgt hat, sofern sie galt, startet ein Boot, wenn dann irgendein Teil seines Rumpfes, seiner Besatzung oder Ausrüstung zum ersten Male die Startlinie in Richtung zur ersten Bahnmarke überquert.

Wind von Steuerbord oder Backbord
Ein Boot segelt mit Wind von der Seite, Steuerbord oder Backbord - die seiner Luvseite entspricht.

Zone
Der Bereich um eine Bahnmarke innerhalb eines Abstandes von drei der Rumpflängen des Bootes, das ihr näher ist. Ein Boot ist in der Zone, wenn irgendein Teil seines Rumpfes in der Zone ist.

Luv
Siehe Lee und Luv.