Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf
einer angegebenen Seite lassen muss, und ein Wettfahrtleitungsboot, das von
schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist. Das Grundgeschirr
sowie zufällig oder zeitweilig daran haftende Gegenstände gehören
nicht dazu.