Partei
(a) Partei in einer Anhörung ist (a) bei einem Protestverfahren: ein Protestführer, ein Protestgegner;

(b) bei einem Antrag auf Wiedergutmachung: ein Boot, das Wiedergutmachung beantragt oder für das Wiedergutmachung beantragt wird, ein Boot für das gemäß Regel 60.3(b) in einer Anhörung Wiedergutmachung erwogen wird ein Wettfahrtkomitee das nach Regel 60.2(b) handelt, ein Technisches Komitee das nach Regel 60.4(b) handelt;

(c) bei einem Antrag auf Wiedergutmachung nach Regel 62.1(a): Das Gremium, dem vorgeworfen wird, dass es eine unsachgemäße Handlung oder Unterlassung vorgenommen hat;

d) eine Person, der vorgeworfen wird, einen Verstoß gegen Regel 69.1(a) begangen zu haben; eine Person, die einen Vorwurf nach Regel 69.2(e)(1) vertritt;

(e) eine unterstützende Person in einer Anhörung nach Regel 60.3(d) oder 69, jedes Boot, das diese Person unterstützt; eine Person, die benannt worden ist um einen Vorwurf nach Regel 60.3(d) zu vertreten.

Das Protest Komitee ist jedoch niemals eine Partei.