Zieldurchgang
Ein Boot geht durchs Ziel wenn, nachdem sie gestartet ist, irgendein Teil seines Rumpfes die Ziellinie von der Bahnseite her überquert. Jedoch ist es noch nicht durchs Ziel gegangen, wenn es nach Überquerung der Ziellinie
(a) eine Strafe nach Regel 44.2 ausführt,
(b) einen an der Ziellinie begangenen Fehler gemäß Regel 28.2 berichtigt, oder
(c) weiter die Bahn absegelt.