CALL MR 17              

Regeln C5; C6.5; C7.2(b);

Q1: Gelb zeigt "Y". Blau führt, sowie es Gelbs "Y" sieht und noch vor die Umpire ihre Entscheidung signalisieren, eine Strafe aus. Was ist anzuzeigen?

A1: Grün-weiße Flagge. Regel C7.2(b) erlaubt einem Boot eine Strafe auszuführen, bevor diese angezeigt ist. Regel C5.1 sagt, daß Grün-weiß bedeutet, es gibt keine Strafe. Hier ist keine Strafe notwendig, da sie bereits ausgeführt ist.

Q2: Wäre die Antwort anders, wenn Gelb noch eine ausstehende Strafe hat?

A2: Nein. Die Umpires müssten die Grün-weiße Flagge zeigen und die ausstehende Strafe bliebe bestehen.

Q3: Kurz vor Ende der Kreuzstrecke entscheiden die Umpires, Blau zu bestrafen, warten aber mit dem Signal, bis Blau die Bahnmarke gerundet hat. Blau führt aber die Strafe vor dem Runden der Bahnmarke aus. Ist dies erlaubt?

A3: Ja - siehe Antwort 1. Sie darf jedoch wegen C7.3(b) keinen Teil der Strafe innerhalb des Zweilängenbreichs einer Bahnmarke ausführen.

Q4: Gelb verstößt gegen eine Wegerechtsregel, Blau protestiert, Gelb sieht Blaus "Y" und führt die Strafe aus, bevor diese von den Umpires signalisiert wird. Zum Zeitpunkt, als es "Y" sieht, ist es dabei eine Bahnmarke zu runden. Soll es seine Strafe auf dem Bahnschenkel ausführen, auf dem es ist oder auf dem Bahnschenkel, auf dem die Strafe signalisiert wird?

A4: Führt ein Boot eine Strafe aus, bevor sie angezeigt wird, soll es diese auf dem Bahnschenkel durchführen auf dem es ist.