Bemerkungen zum Text      

  1. Außer bei speziellen Calls in Teil M gehen die Calls davon aus, dass die Protestflagge gesetz wurde und Protest gerufen wurde und die Flagge und der Zuruf zum Umpire in Übereinstimmung mit den Regeln gemacht wurde.
  2. Einige calls beleuchten wichtige Grundsätze der Wettfahrtregeln. Damit dieser Bezug erleichtert wird stehen diese Klarstellungen in Kursiv am Ende des Calls.
  3. Die Farbgebung der Boote wurde verwendet um zwischen den Teams zu unterscheiden. Die Boote A, B, C wurden weiß gezeichnet und gehören zu einem team, die Boote X, Y , Z sind grau und gehören zum anderen Team.
  4. Wenn Boote in Position 1 eines Calls bereits überlappt sind, bedeutet die Anmerkung "A hat keine Einschränkungen bezüglich des richtigen Kurses", dass A nicht Regel 17.1 unterliegt und über seinen richtigen Kurs luven darf. Umgekehrt steht dann "A unterliegt Regel 17.1".
  5. Wenn auf Regel 17.2 Bezug genommen wird, dann wird die durch D1.1(a) geänderte Version verwendet, wie im Call-Titel geschrieben, im Text wird sie aber als Regel 17.2 geschrieben. Das seleb gilt für Regel 18.2(c) die durch D1.1(b) abgeändert wird.
  6. Sofern nicht in anderer Art angezeigt kommt der Wind in allen Zeichnungen von oben.