Regel 11Wind von der gleichen Seite
mit Überlappung Regel 15Wegerecht erlangen
Frage
Vor dem Start segelt A langsam und X stellt eine Überlappung von
klar achteraus her. Zum Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung
kann A sich freihalten, indem es seinen Kurs beibehält und beschleunigt.
Stattdessen wartet A mit einer Reaktion und luvt dann, wobei sein Heck
X berührt. Es gibt einen Protest. Wie sollte entschieden werden?
Antwort
Sowie X eine Überlappung herstellt, muss es anfangs A Raum zum Freihalten
geben. X erfüllt seine Verpflichtung nach Regel 15, da als es die
Überlappung herstellt, A sich durch Beibehaltung des Kurses und Beschleunigen
oder durch luven freihalten kann. Da jedoch A die Reaktion verzögert
und erst später luvt und dabei eine Berührung herbeiführt,
hält sie sich nicht frei. A verletzt Regel 11. A ist zu bestrafen.
Wenn ein ausweichpflichtiges Boot angemessen und rechtzeitig reagiert
aber sich nicht freihalten kann, dann hat das Wegerechtboot versäumt
Raum zum Freihalten zu geben und wird wegen Verletzung von Regel 15 bestraft.
Wenn ein ausweichpflichtiges Boot langsam reagiert oder in unangemessener
Weise und dann verfehlt sich frei zu halten, wird das ausweichpflichtige
Boot bestraft, weil es versäumt hat sich freizuhalten.
Wenn ein Boot Wegerecht erlangt, muss das andere Boot unverzüglich angemessene
Ausweichmaßnahmen ergreifen. Abhängig von den Umständen, kann
diese Maßnahme Beschleunigen und Wenden beinhalten.