Regel 13Während des Wendens Regel D1.1(b)Runden und Passieren von
Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Ohne Überlappung
am Zweilängenbereich
Frage
X und A segeln beide amwind mit Wind von Backbord. Als X in den Zweilängenbereich
einer Backbord zu rundenden Luvbahnmarke eintritt, ist es klar voraus
von A. X luvt um um die Bahnmarke zu wenden aber die Anwesenheit von A
hindert es am wenden. A protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Da X klar voraus ist, als es in den Zweilängenbereich eintritt, muss
sich A freihalten bis sie die Bahnmarke passiert haben sofern X nicht
durch den Wind geht. Dies bedeutet auch für A, dass es sich weiterhin
freihalten muss und keinen Anspruch auf Innenraum hat, wenn es eine Innenüberlappung
herstellt. Wenn jedoch X durch den Wind geht gilt Regel 13 und Regel 18.2(c)
nicht mehr. Und weil dann die Boote auf entgegengesetztem Bug sind gilt
kein Teil von Regel 18. X darf deshalb bis in den Wind luven und A muss
sich von X frei halten, was es auch tut. Keine Bestrafung.