Team Race - CALL E 02     

Regel 13 Während des Wendens
Regel 18.2(a) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Mit Überlappung – Grundregel
Regel 18.2(b) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Überlappung im Zweilängenbereich

Frage 1
Bei Annäherung an eine Steuerbord zu rundende Bahnmarke mit Wind von Steuerbord überlappen X und A beim Eintritt in den Zweilängenbereich gleichauf. A gibt X ausreichend Raum um bis in den Wind zu luven, als aber X zu wenden beginnt schwingt ihr Heck aus und berührt A. A protestiert. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
A ist Wegerechtboot als X in den Zweilängenbereich eintritt und es muss X den Raum zum Runden der Bahnmarke geben. Das Wenden ist ein normaler Bestandteil des Rundemanövers. A versäumt es , den Raum zum Runden der Bahnmarke zu geben. A ist zu bestrafen und X ist für den Verstoß gegen Regel 13 auf grund von Regel 64.1(b) zu entlasten.

Frage 2
An der selben Bahnmarke sind X und A gerade überlappt mit Wind von Steuerbord bei Eintritt in den Zweilängenbereich wobei A zurückliegt. A wird schnell klar achteraus und ändert dann seinen Kurs so dass es direkt hinter X liegt. Als das Heck von X auf Höhe der Bahnmarke ist ruft A 'Wende nicht in meinen Kurs' und verhindert die Wende von X um die Bahnmarke zu runden. X protestiert.

Wie ist zu entscheiden?

Antwort 2
A ist Wegerechtboot, als X in den Zweilängenbereich eintritt und muss X Raum zum Runden der Bahnmarke geben. Diese Verpflichtung endet nicht wenn A klar achteraus liegendes Boot wird. A versäumt es X den Raum zum Runden zu geben. A ist zu bestrafen.


Raum zum runden einer Bahnmarke schließt den Raum zum Wenden ein, wenn diese Bestandteil des normalen Rundemanövers ist.