Team Race - CALL E 03     

Regel 13 Während des Wendens
Regel 16 Kurs ändern
Regel 18.1 Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel
Regel 18.2(a) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Mit Überlappung – Grundregel
Regel 18.2(d) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Kursänderung um zu Runden
Regel D1.1(a) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Ohne Überlappung am Zweilängenbereich

Frage 1
Bei Annäherung mit Wind von Steuerbord an eine Steuerbord zu rundende Bahnmarke ist X beim Eintritt in den Zweilängenbereich klar voraus. X verlangsamt und A wird außen überlappendes Boot. X luvt dann um die Bahnmarke zu runden, geht durch den Wind und das ausdrehende Heck berührt A. X protestiert. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
X tritt in den Zweilängenbereich klar voraus ein, deshalb wird A ausweichpflichtiges Boot bis X durch den Wind geht. Wenn A außen überlappendes Boot wird muss es X Raum zum Runden der Bahnmarke geben. Dies schließt den Raum für eine Wende ein, wenn diese normaler Bestandteil des Rundemanövers ist. A ist zu bestrafen und X ist nach Regel 64.1(b) zu entlasten.

Frage 2
Selbe Situation wie bei Frage 1 nur dass X direkt hinter A bleibt. X luvt um zu wenden aber als sein Heck in Höhe der Bahnmarke ist, ruft A 'Wende nicht in meinen Kurs' und hindert X am wenden. X protestiert. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 2
Als X in den Zweilängenbereich hineinfährt wird A Ausweichpflichtiges Boot bis beide Boote die Bahnmarke passiert haben oder bis X durch den Wind geht, woraufhin Regel 18.2(c) aufhört zu gelten und stattdessen Regel 13 gilt. A kann deshalb seinen Kurs ändern solange X Wind von Steuerbord hat, aber X kann nicht durch den Wind gehen es sei denn sie kann dies so machen, dass sie sich dann von A frei hält. Keine Strafe.

Frage 3
Selbe Situation wie in Frage 1, außer dass A weiter klar achteraus ist und etwas in Luv von X. X luvt und wendet. A luvt um die Bahnmarke zu runden und es kommt deshalb zu einer Berührung als A noch Wind von Steuerbord hat. X protestiert.Wie ist zu entscheiden?

Antwort 3
Als X durch den Wind geht, hört Regel 18.2(c) auf zu gelten. Die Boote sind nun auf unterschiedlichem Bug und kein Teil von Regel 18 gilt. A wird Wegerechtboot und unterliegt damit Regel 16, wenn es seinen Kurs ändert. Vorausgesetzt X hätte sich frei gehalten von A, wenn dieses seinen Kurs nicht geändert hätte nachdem X durch den Wind gegangen war, dann hätte X versäumt A den Raum zum freihalten zu geben und hätte Regel 16.1 verletzt. A ist zu bestrafen.