Team Race - CALL H 01     

Regel 12 Wind von der gleichen Seite ohneÜberlappung
Regel 18.2 Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten
Regel D1.1(a) Mit Wind von der gleichen Seite; Richtiger Kurs, Luvboot
Regel D1.1(b) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Ohne Überlappung am Zweilängenbereich

Frage 1
Drei Boote A, X und B, alle mit Wind von Backbord nähern sich einer Raumbahnmarke um die zu halsen ist, wobei sie in einer Linie hintereinander segeln. B war klar achteraus von X, als X sich A bis auf zwei Rumpflängen genähert hat. A reduziert die Fahrt nachdem es in den Zweilängenbereich eingetreten ist. B fällt ab auf einen Kurs um X leewärts zu passieren. X fällt ab um A leewärts zu passieren. B und X werden überlappende Boote und B protestiert. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
A ist Hindernis, da sowohl X als auch B sich auf Grund von Regel 18.2(c) frei halten müssen. B ist klar achteraus von X, als X den Zweilängenbereich um A erreichte, deshalb muss B sich frei halten und X Raum geben (Regel 18.2(c)). Nach Regel 17.2 darf X nicht tiefer als seinen richtigen Kurs segeln, aber leewärts von A zu segeln ist ein richtiger Kurs. Keine Strafe.

Frage 2
Wenn X und B bei ihrem Eintritt in den Zweilängenbereich der Bahnmarke überlappen, wie sind dann deren Handlungsspielräume eingeschränkt?

Antwort 2
A hat Wegerecht bezüglich beiden Booten X und B auf Grund von Regel 18.2(c), beide müssen sich frei von A halten, bis sie die Bahnmarke passiert haben und haben kein Recht auf Raum von A. B muss X Raum geben um A zu passieren. X muss wegen Regel 18.2(a) (und 18.2(b) falls die Überlappung während die boote runden gelöst wird) B Innenraum an der Bahnmarke geben bis beide die Bahnmarke passiert haben.
Die Anwesenheit von A bedeutet eventuell, dass beide Boote die Bahnmarke auf der falschen Seite passieren müssen. Die Verpflichtung von X, B Innenraum zu geben gilt so lange, bis entweder die Boote die Bahnmarke passiert haben oder sie nicht länger dabei sind die Bahnmarke zu passieren.


Ein in der Wettfahrt befindliches boot ist ein Hindernis für andere Boote wenn und nur wenn beide verpflichtet sind sich von ihm frei zu halten oder ihm Raum zu geben.