Team Race - CALL H 02     

Regel 16.1 Kurs ändern
Regel 18.2(d) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Kurs ändern um zu Runden
Regel 31.1 Berührung einer Bahnmarke
Regel D1.1(a) Wind von der gleichen Seite; richtiger Kurs; Luvboot
Regel D1.1(b) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Ohne Überlappung am Zweilängenbereich

Frage
Drei Boote, A, X und B nähern sich einer Raumboje, die Steuerbord zu lassen ist. Der richtige Kurs nach der Bahnmarke ist ein tiefer Raumwindkurs mit Wind von Backbord. X unterliegt keinen Beschränkung bezüglich des richtigen Kurses und Luvt A um es zu verlangsamen. Als X in den Zweilängenbereich einfährt ist B klar achteraus. Als B neben der Bahnmarke ist, fällt X ab und halst um B daran zu hindern zwischen ihr und der Bahnmarke zu passieren. B berührt X und die Bahnmarke und protestiert. Wie ist zu entscheiden?

Antwort
In Position 2 unterliegt B Regel 18.2(c) und ist ausweichpflichtiges Boot in Bezug auf X bis beide die Bahnmarke passiert haben. X unterliegt als Wegerechtboot nicht Regel 16, wenn es seinen Kurs ändert um die Bahnmarke zu runden (Regel 18.2(d). X darf nicht tiefer als seinen richtigen Kurs segeln außer es halst (Regel 17.2). Der Kurswechsel von X in Position 5 ist kein Kurswechsel um die Bahnmarke zu runden. Deshalb gilt Regel 16.1. B ist so nahe bei X, dass es nicht am Heck von X passieren kann. B versucht sich freizuhalten indem es abfällt, aber die Anwesenheit der Bahnmarke verhindert dies. X verletzt Regel 16.1. X ist zu bestrafen und B ist auf Grund von Regel 64.1(b) zu entlasten.
Es ist keine gute Seemannschaft, die Bahnmarke zu berühren.


Es ist keine gute Seemannschaft, die Bahnmarke zu berühren. Wenn ein ausweichpflichtiges Boot Anspruch auf Raum zum frei halten hat und gezwungen wird eine Bahnmarke zu berühren, dann wurde ihm der Raum nicht gegeben..