| Frage 1
Ein bestraftes Boot X mit Wind von Backbord ist gut voraus von A und innerhalb
des Zweilängenbereichs einer Bahnmarke, die Steuerbord zu runden
ist. X entlastet sich durch eine Drehung im Gegenuhrzeigersinn. Als X
die Strafdrehung beendet hat, ist A innerhalb des Zweilängenbereichs
und überlappt innen von X. A verlangt durch Zuruf Innenraum an der
Bahnmarke. X gibt diesen Raum und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 1
Als X mit der Strafdrehung beginnt ist sie nicht mehr dabei die Bahnmarke
zu runden und Regel 18 gilt nicht mehr. X unterliegt Regel 20.2 und muss
sich frei halten. Als A und X dabei sind die Bahnmarke zu runden ist X
außen liegendes ausweichpflichtiges Boot und muss A Raum geben.
Keine Strafe.
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