Team Race - CALL J 01     

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 18.1 Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel
Regel 18.2(a) Runden und Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Raum geben; Frei halten: Mit Überlappung – Grundregel

Frage
A und X mit Wind von Backbord segeln raumschots in Überlappung auf eine Leebahnmarke zu, die Backbord zu runden ist. A hat keine Verpflichtungen bezüglich des richtigen Kurses und steuert etwa 1½ Bootslängen luvwärts der Bahnmarke. A behält diesen Kurs bei, bis sie 1½ Bootslängen von der Bahnmarke ist, dann halst es um X Raum zu geben. X protestiert. Wie ist zu entscheiden?

Antwort
Regel 18 beginnt zu gelten, wenn die boote dabei sind die Bahnmarke zu runden. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn A den Zweilängenbereich erreicht. Ab diesem Moment muss A einen Kurs segeln um X Raum an der Bahnmarke zu geben. Da A seinen Kurs in Position 2 beibehält, verstößt es gegen Regel 18.2(a). A ist zu bestrafen.
Es ist unerheblich ob X Raum durch Zuruf verlangt oder nicht.


Ein Boot das verpflichtet ist Raum an einer Bahnmarke oder einem Hindernis zu geben ist verpflichtet dies ab dem Zeitpunkt zu tun, ab dem Regel 18 beginnt zu gelten.