|
Frage
X ist auf einem Raumgang klar voraus als es in den Zweilängenbereich
einer Leebahnmarke hineinfährt. X's Kurs führt es luvwärts
der Bahnmarke. X verlangsamt und A erreicht eine leeseitige mit etwa ½
Bootsbreite zu X. X fällt nun hart ab um die Bahnmarke zu runden.
A reagiert sofort, kann sich aber nicht frei halten. A protestiert. Wie
ist zu entscheiden?
Antwort
A ist Ausweichpflichtiges Boot und muss sich ab Position 1 frei halten,
bis beide Boote die Bahnmarke passiert haben. Als die Boote überlappen
muss A außerdem Raum geben. Da der Kurswechsel von X dazu dient
die Bahnmarke zu runden, gilt Regel 16 nicht und A muss sich frei halten.
A versäumt es sich frei zu halten und verletzt Regel 18.2(c). A ist
zu bestrafen.
|